Zum Inhalt springen
GoldenVisa
de
Offen – politisches Überprüfungsrisiko nach der Wahl im April 2026

Golden Visa Ungarn: Leitfaden zur Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis (2026)

Das Golden Visa Ungarn, offiziell die Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis (vendégbefektetői tartózkodási engedély), verschafft Investoren aus Nicht-EU-Staaten eine ungarische Aufenthaltserlaubnis mit bis zu 10 Jahren Gültigkeit, die einmal um bis zu weitere 10 Jahre verlängert werden kann. Voraussetzung ist entweder der Erwerb von Anteilen an einem qualifizierten ungarischen Immobilienfonds über mindestens 250.000 €, die mindestens fünf Jahre gehalten werden, oder eine Spende von 1.000.000 € an eine Hochschule, die von einer gemeinnützigen Vermögensverwaltungsstiftung getragen wird.[1][3] Eine Mindestaufenthaltsdauer gibt es nicht, die Erlaubnis berechtigt uneingeschränkt zur Erwerbstätigkeit, und Ehepartner, minderjährige Kinder sowie unterhaltsabhängige Eltern können einbezogen werden.[3][6]

Das Programm läuft seit dem 1. Juli 2024 auf Grundlage des Gesetzes XC von 2023.[9][12] Stand 2. Oktober 2026 ist es weiterhin geöffnet. Geschaffen hat es allerdings die Regierung Orbán, und die Tisza-Partei, die am 12. April 2026 eine Zweidrittelmehrheit gewann, hat bisher nicht erklärt, was sie damit vorhat.[17][18] Dieser Leitfaden behandelt die geprüften Regeln, die Gesamtkosten, das Verfahren, die Steuern, den Weg zur Daueraufenthaltsberechtigung und zur Einbürgerung sowie das politische Risiko.

Zuletzt geprüft:

So funktioniert das Gastinvestor-Programm

Die Gastinvestor-Regelung ist Teil des Gesetzes XC von 2023 über die allgemeinen Vorschriften für Einreise und Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen (Btátv.) und gilt für Gastinvestoren seit dem 1. Juli 2024.[9][12] Über die Anträge entscheidet die Landesgeneraldirektion für Fremdenpolizei (Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság, OIF), die dem Innenministerium untersteht; das Einreisevisum stellen die Konsulate aus.[2] Es werden nacheinander zwei Dokumente erteilt:

  • Gastinvestor-Visum: ein nationales Visum mit bis zu 6 Monaten Gültigkeit, das bei einem ungarischen Konsulat beantragt wird. Es kann nicht verlängert werden. Staatsangehörige visumbefreiter Länder können es überspringen und die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen nach der ersten rechtmäßigen Einreise direkt in Ungarn beantragen.[1][3]
  • Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis: wird innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in Ungarn beantragt. Sie gilt bis zu 10 Jahre, ist einmal um bis zu 10 weitere Jahre verlängerbar und darf länger gültig sein als der Reisepass des Inhabers.[1][3]

Antragsberechtigt sind ausschließlich Drittstaatsangehörige, also weder Staatsangehörige des EWR oder der Schweiz noch deren Familienangehörige; Staatenlose können einen Antrag stellen.[1] Ungarn hat so etwas schon einmal versucht. Das Programm der „Aufenthaltsanleihen“ von 2013 bis 2017 brachte rund 590 Mrd. HUF ein, überwiegend über Offshore-Vermittler, und kostete den Haushalt nach Schätzung von Transparency International gegenüber einer regulären Kreditaufnahme mindestens 21 Mrd. HUF. Das erklärt einen Großteil der heutigen politischen Brisanz.[16]

Die Nachfrage ist überschaubar. Bis Ende Februar 2025 waren 192 Anträge auf ein Gastinvestor-Visum und nur 25 Anträge auf die Aufenthaltserlaubnis eingegangen; etwa ein Drittel der Visumantragsteller waren russische oder belarussische Staatsangehörige, von denen viele abgelehnt wurden.[14] Ende 2025 gab es 142 gültige Gastinvestor-Erlaubnisse.[15]

Ungarn Aufenthaltsgenehmigung durch Investition: die zwei Wege

Es gibt zwei Möglichkeiten, sich zu qualifizieren. Ein dritter Weg, der Kauf einer Wohnimmobilie ab 500.000 €, stand mit Starttermin 1. Januar 2025 im ursprünglichen Gesetz. Eine im ungarischen Amtsblatt am 20. Dezember 2024 veröffentlichte Änderung strich ihn jedoch vor Inkrafttreten, sodass er nie zur Verfügung stand.[12][13]

Golden Visa Ungarn Fonds: der Weg über 250.000 €

Sie erwerben auf Ihren eigenen Namen Investmentanteile über mindestens 250.000 € an einem Immobilienfonds, der bei der Magyar Nemzeti Bank (der Zentralbank) registriert ist.[1] Die Bedingungen schränken die Auswahl geeigneter Fonds stark ein:[1][3]

  • mindestens 40 % des Nettoinventarwerts des Fonds müssen in ungarische Wohnimmobilien investiert sein;
  • die Fondsverwaltung muss auf der Liste qualifizierter Marktteilnehmer nach dem Gesetz XXX von 2016 über die Verteidigungs- und Sicherheitsbeschaffung stehen;
  • die Verwaltungsgesellschaft muss Größenschwellen erfüllen (verwaltetes Vermögen über 100 Mio. €, 500 Mio. € oder 600 Mio. €, je nach Lizenz und Fondstyp);
  • Sie müssen die Anteile mindestens fünf Jahre in einem für diesen Zeitraum gesperrten Wertpapier-Unterdepot halten und die Depotbank vom Wertpapiergeheimnis entbinden, damit die OIF die Sperre prüfen kann.

Die OIF-Liste zugelassener Verwaltungsgesellschaften nennt nur zwei: SPRINT Asset Hungária Alapkezelő Zrt. und Gránit Alapkezelő Zrt. (Liste zuletzt bearbeitet am 23. Januar 2025).[5] SPRINT vertreibt den SPRINT Hungary Real Estate Development and Investment Fund, von dem einige Anteilsklassen eigens für das Programm konzipiert sind.[23] Ein Register der Fonds oder Vertriebsstellen führt die OIF nicht.[3] Bei der Verlängerung müssen Sie die Anteile weiterhin besitzen.[1] Rendite und Ausstiegsbedingungen regeln die Fondsunterlagen, nicht das Gesetz.

Ungarn Aufenthalt durch Spende: der Weg über 1.000.000 €

Die Alternative ist eine Geldspende von mindestens 1.000.000 € für Bildung, Forschung oder Kunst an eine Hochschule, die von einer gemeinnützigen Vermögensverwaltungsstiftung (einer KEKVA-Stiftung) getragen wird; die OIF verlinkt die Liste der in Frage kommenden Universitäten.[2] Das Geld wird nicht zurückgezahlt. Im Gegenzug lässt sich die Erlaubnis ohne weitere Investition verlängern.[1]

Die Wege im Vergleich

Gastinvestor-Wege, Stand 2. Oktober 2026
WegMinimumHaltedauerRückzahlbar?Bedingung bei Verlängerung
Anteile an einem Immobilienfonds (bei der MNB registriert, ≥40 % ungarische Wohnimmobilien)250.000 €5 Jahre, gesperrtes UnterdepotAbhängig von Fondswert und AusstiegsbedingungenAnteile müssen weiter gehalten werden
Spende an eine von einer KEKVA getragene Universität1.000.000 €Keine (einmalige Schenkung)NeinKeine weitere Investition nötig
Kauf einer Wohnimmobilie500.000 € (geplant)entfälltentfälltIm Dezember 2024 gestrichen, nie in Kraft
Quellen: OIF-Merkblätter und FAQ zum Gastinvestor-Programm;[1][3] Geschichte des Immobilienwegs.[12]

Golden Visa Ungarn Voraussetzungen 2026

Für das Visum verlangt die OIF:[2]

  • den Nachweis, dass die Investition bereits getätigt wurde (Bescheinigung der Fondsverwaltung oder Vertriebsstelle bzw. Bestätigung der Universität über den Spendeneingang), oder eine unterschriebene Erklärung, welche Investition Sie tätigen werden, zusammen mit einer Bankbescheinigung, dass der volle Betrag dauerhaft verfügbar ist;
  • den Nachweis der rechtmäßigen Herkunft der Mittel (öffentliche oder voll beweiskräftige private Urkunden oder Belege über steuerpflichtiges Arbeits- oder Unternehmenseinkommen);
  • den Nachweis einer tatsächlichen Adresse in Ungarn (Mietvertrag, Grundbuchauszug, Vereinbarung über unentgeltliche Nutzung oder bezahlte Buchung);
  • einen gültigen Reisepass und ein Lichtbild;
  • Nachweise über ausreichende Mittel und einen umfassenden Krankenversicherungsschutz. Diese werden nur im Visumverfahren geprüft, nicht für die Aufenthaltserlaubnis.[3]

Die OIF gleicht Investitionen mit restriktiven Maßnahmen der UN und der EU ab, und Ungarns Verfassungsschutzamt wirkt an der Sicherheitsüberprüfung mit; es empfahl 2024–2025 die Ablehnung mehrerer russischer Antragsteller.[2][14] Ein einwandfreier Leumund ist unerlässlich: Bei Ausweisungsverfügungen, SIS-Ausschreibungen oder falschen Angaben wird das Visum widerrufen.[2] Für Antragsteller aus Russland oder Belarus heißt das, mit langen Prüfungen und einem hohen Ablehnungsrisiko zu rechnen.

Wer mit einer Erklärung beantragt, muss laut OIF-FAQ die Investition innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Visums tätigen und innerhalb von 3 Monaten nach der Einreise über Enter Hungary nachweisen;[3] das Merkblatt zur Aufenthaltserlaubnis nennt als äußerste Frist die Gültigkeit des Visums (bzw. sechs Monate ab der ersten Einreise bei visumbefreiten Staatsangehörigen).[1] Die Aufenthaltserlaubnis beantragen Sie innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise in Ungarn, geben persönlich Ihre biometrischen Daten ab und legen Ihre ungarische Adresse und Ihren Pass vor.[1] Dokumente, die nicht auf Ungarisch oder Englisch ausgestellt sind, benötigen eine beglaubigte ungarische Übersetzung durch das staatliche Übersetzungsbüro OFFI.[3] Deutsche Urkunden sind davon also betroffen.

Golden Visa Ungarn Kosten

Kosten des Fondswegs für einen Einzelantragsteller (in EUR; HUF-Gebühren umgerechnet zu 1 € = 367,18 HUF)
PostenBetragHinweise
Qualifizierende Investition250.000 € (Fonds) oder 1.000.000 € (Spende)Fondsanteile werden mindestens 5 Jahre gehalten; die Spende wird nicht zurückgezahlt
Gebühr für das Gastinvestor-Visum (Konsulat)110 € pro AntragstellerWiderspruch gegen eine Ablehnung 160 €[4]
Gebühr für die Aufenthaltserlaubnis in Ungarn39.000 HUF (≈106 €) persönlich; 26.000 HUF (≈71 €) über Enter HungaryPro Antragsteller[4]
Verlängerung der Erlaubnis (nach bis zu 10 Jahren)26.000 HUF (≈71 €)Spätestens 30 Tage vor Ablauf zu beantragen[4][1]
Verwaltungsgebühr auf Fondsebene25.000 € + 1.000 € pro Familienmitglied (Angabe eines Vermittlers)Von einem Berater genannt; in keiner amtlichen Gebührenordnung, daher beim Fonds bestätigen lassen[22]
Gesperrtes Wertpapierdepot (5 Jahre)8.700 € (Angabe eines Vermittlers)Verwahrung des gesperrten Unterdepots[22]
Anwalts- / VermittlerhonorareUnterschiedlich; Angebot im EinzelfallNicht reguliert; schriftliche Festpreisangebote einholen
Beglaubigte ÜbersetzungenJe nach UmfangNicht englischsprachige Dokumente brauchen eine ungarische OFFI-Übersetzung
KrankenversicherungJe nach Alter und VersichererFür den Visumantrag erforderlich[3]
Stempelgebühr / Mehrwertsteuer / GrunderwerbsteuerKeine bei Erwerb von Fondsanteilen bei AusgabeGrunderwerbsabgabe fällt nur bei direkten Immobilienkäufen an, die nicht qualifizieren
Die Behördengebühren sind amtliche OIF-Angaben. Fondsgebühren, Depotkosten und Beraterhonorare sind Marktangaben und variieren je nach Anbieter. Lassen Sie sich vor einer Zusage das Basisinformationsblatt und die Gebührenübersicht des Fonds geben. Wechselkurs: EZB-Referenzkurs vom 1. Oktober 2026.

Wie ein realistisches Budget aussieht

Die staatlichen Gebühren liegen unter 200 € pro Person.[4] Die eigentlichen Kosten des Fondswegs sind die Gebühren des Fonds, die Verwahrung des gesperrten Depots, Beraterhonorare und vor allem die Opportunitätskosten und das Marktrisiko, wenn 250.000 € fünf Jahre lang in einem illiquiden ungarischen Wohnimmobilienfonds gebunden sind. Auf Basis der oben genannten Vermittlerangaben sollte ein Einzelinvestor mit rund 284.000 € Barausgaben vor Beraterhonoraren rechnen.[22] Keine der beiden zugelassenen Verwaltungsgesellschaften veröffentlicht auf ihren öffentlichen Seiten eine vollständige Gebührenübersicht. Behandeln Sie jedes Pauschalangebot daher als ungeprüft, bis Sie die Fondsunterlagen gesehen haben.[23] Der Spendenweg ist das Gegenteil: hoch und endgültig, aber ohne Anlagerisiko und ohne Haltebedingung.

Zum EZB-Kurs vom 1. Oktober 2026 (1 € = 1,1298 $) entspricht die Fondsschwelle rund 282.000 $ und die Spende rund 1,13 Mio. $.[11]

Familienangehörige und ihre Kosten

Familienangehörige erhalten keine eigene Gastinvestor-Erlaubnis. Sie beantragen eine Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung (családi együttélés biztosítása), die an die Erlaubnis des Investors gekoppelt ist.[3] Nach den OIF-Regeln sind folgende Angehörige berechtigt:[6]

  • der Ehegatte oder eingetragene Lebenspartner;
  • minderjährige gemeinsame Kinder, einschließlich adoptierter Kinder und Pflegekinder;
  • minderjährige Kinder eines Ehegatten, für die dieser das Sorgerecht hat;
  • unterhaltsabhängige Eltern des Investors oder des Ehegatten;
  • Geschwister oder Verwandte in gerader Linie, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für sich selbst sorgen können.

Gesunde volljährige Kinder stehen nicht auf der Liste. Familienerlaubnisse, die an einen Gastinvestor gebunden sind, gelten bis zu 10 Jahre, sind um bis zu 10 Jahre verlängerbar und bei der Verlängerung von der üblichen Anwesenheitsprüfung (90 Tage innerhalb von 180) befreit.[6] Familienangehörige dürfen uneingeschränkt arbeiten.[1]

Angehörige können zeitgleich mit dem Investor beantragen. Visumpflichtige Verwandte dürfen jedoch erst als Familienangehörige einreisen, wenn die Erlaubnis des Investors erteilt ist, und beantragen daher meist bei einem Konsulat.[3] Jede Person zahlt die reguläre Gebühr: 26.000–39.000 HUF in Ungarn oder 110 € für Aufenthaltserlaubnis und Einreisevisum bei einem Konsulat.[4] Eine zusätzliche Investition pro Angehörigem ist nicht erforderlich; ein Berater nennt eine fondsseitige Gebühr von 1.000 € pro Familienmitglied.[22]

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Die Reihenfolge folgt dem von der OIF veröffentlichten Verfahren für visumpflichtige Antragsteller.[1][2][3] Visumbefreite Staatsangehörige überspringen Schritt 3, beantragen die Aufenthaltserlaubnis innerhalb von 30 Tagen nach der ersten rechtmäßigen Einreise und müssen die Investition innerhalb von sechs Monaten nach dieser Einreise nachweisen.[1]

  1. 1

    Weg wählen und Mittelherkunft prüfen

    Entscheiden Sie sich zwischen dem Fondsweg über 250.000 € und der Spende über 1 Mio. € und stellen Sie die Unterlagen zusammen, die die rechtmäßige Herkunft des Geldes belegen. Beim Fondsweg wählen Sie eine Verwaltungsgesellschaft von der OIF-Liste und prüfen Fondsunterlagen, Gebühren und Ausstiegsbedingungen.

  2. 2

    Eine ungarische Adresse sichern

    Schließen Sie einen Mietvertrag oder organisieren Sie eine Unterkunft; der Adressnachweis wird sowohl für das Visum als auch für die Aufenthaltserlaubnis benötigt.

  3. 3

    Gastinvestor-Visum beim Konsulat beantragen

    Reichen Sie den Nachweis der getätigten Investition ein oder eine unterschriebene Erklärung samt Bankbescheinigung über die Mittel. Die Gebühr beträgt 110 €, das Visum gilt bis zu 6 Monate.

  4. 4

    Investition innerhalb von 3 Monaten tätigen

    Wer mit einer Erklärung beantragt hat, zeichnet innerhalb von 3 Monaten nach Erteilung des Visums die Fondsanteile (die für 5 Jahre in ein gesperrtes Unterdepot gebucht werden) oder überweist die Spende.

  5. 5

    Einreisen und binnen 30 Tagen die Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Beantragen Sie online über Enter Hungary oder persönlich bei der für Ihre Adresse zuständigen OIF-Regionaldirektion und laden Sie den Nachweis der getätigten Investition hoch. Nach einem Online-Antrag sind biometrische Daten und Unterschrift innerhalb von 15 Tagen nach der Bestätigung persönlich abzugeben.

  6. 6

    Familienangehörige beantragen

    Ehepartner, Kinder und unterhaltsabhängige Eltern beantragen Erlaubnisse zur Familienzusammenführung, gleichzeitig oder später. Visumpflichtige Angehörige stellen den Antrag aus dem Ausland.

  7. 7

    Aufenthaltskarte erhalten

    Die Karte wird an Ihre ungarische Adresse geschickt. Änderungen der Investitionsdaten sind innerhalb von 5 Tagen zu melden. Verlängern Sie spätestens 30 Tage vor Ablauf: Fondsinvestoren müssen ihre Anteile dann noch halten, Spender verlängern ohne neue Investition.

Zeitplan bis zur Karte

Richtwerte für den Gesamtablauf
PhaseAmtliche RegelTypisch in der Praxis
Unterlagen und Due-Diligence-Prüfung—2–4 Wochen[22]
Entscheidung über das Gastinvestor-VisumKeine veröffentlichte FristEtwa 1 Monat (Schätzung eines Vermittlers)[22]
Tätigen der InvestitionInnerhalb von 3 Monaten nach VisumerteilungTage bis Wochen[3]
Antrag auf die AufenthaltserlaubnisInnerhalb von 30 Tagen nach der Einreise—[1]
Entscheidung über die Erlaubnis21 Tage Verwaltungsfrist, ohne die Zeit bis zum Investitionsnachweis und für NachforderungenEtwa 1 Monat (Schätzung eines Vermittlers)[1][22]
Zustellung der Karte per Post—Etwa 1 Woche[22]
Gesamt—Rund 3–6 Monate (ein Berater nennt 5+ Monate)[22]
Die praktischen Zeitangaben beruhen auf Schätzungen von Beratern und hängen von Konsulat, Staatsangehörigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen ab. Russische und belarussische Antragsteller mussten mit verlängerten Sicherheitsprüfungen und häufigen Ablehnungen rechnen.

Steuern: was die Erlaubnis auslöst und was nicht

Die Erlaubnis allein begründet keine steuerliche Ansässigkeit. Ein Drittstaatsangehöriger ist ansässig, wenn er sich dauerhaft in Ungarn niedergelassen hat; andernfalls gelten die Kriterien in dieser Reihenfolge: einzige ständige Wohnstätte in Ungarn, Mittelpunkt der Lebensinteressen in Ungarn oder mindestens 183 Tage in Ungarn im Kalenderjahr.[19] Da keine Mindestaufenthaltsdauer gilt, werden viele Inhaber nie steuerlich ansässig. Bei Doppelansässigkeit entscheiden die Doppelbesteuerungsabkommen, für deutsche, österreichische und Schweizer Investoren also das jeweilige DBA mit Ungarn.

Wer ansässig wird:[20][21]

  • Einkommensteuer: pauschal 15 %, auch auf Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne. Auf manche Kapitalerträge kann zusätzlich die Sozialbeitragssteuer bis zu einer Obergrenze anfallen; den aktuellen Wert mit einem Berater klären.
  • Langfristige Investmentkonten: 15 % bei Auflösung innerhalb von 3 Jahren, 10 % im 4. und 5. Jahr, 0 % nach 5 Jahren.
  • Keine Vermögensteuer.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer: 18 %, bei Wohnimmobilien 9 %; Übertragungen zwischen Verwandten in gerader Linie und Ehegatten sind befreit.
  • Grunderwerbsabgabe: 4 % bis 1 Mrd. HUF und 2 % darüber, gedeckelt auf 200 Mio. HUF pro Immobilie; für bei Ausgabe erworbene Fondsanteile nicht relevant.
  • Mehrwertsteuer: regulär 27 %.

Ausschüttungen oder Rücknahmegewinne des Fonds können vorbehaltlich der Abkommen auch bei Nichtansässigen in Ungarn besteuert werden; fordern Sie daher bei der Verwaltungsgesellschaft ein Steuermemo an. Die Sätze stammen aus den PwC-Übersichten, zuletzt geprüft am 1. Juli 2026; prüfen Sie, ob die neue Regierung inzwischen Änderungen angekündigt hat.

Golden Visa Ungarn Weg zur Staatsbürgerschaft

Ungarn verkauft keine Staatsbürgerschaft, und die Gastinvestor-Erlaubnis verkürzt die Einbürgerung nicht. Sie kann aber der erste Schritt auf dem regulären Weg sein, sofern Sie tatsächlich in Ungarn leben.

Daueraufenthalt

Die Gastinvestor-Erlaubnis ist nicht von der nationalen Aufenthaltskarte (nemzeti tartózkodási kártya), Ungarns Daueraufenthaltsstatus, ausgeschlossen. Diese setzt vor dem Antrag mindestens 3 Jahre rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalt voraus, außerdem gesicherten Wohnraum und Lebensunterhalt, Krankenversicherung, einen einwandfreien Leumund und das Zertifikat einer Prüfung über ungarische Kulturkenntnisse; die Bearbeitungsfrist der OIF beträgt 70 Tage.[7] Alternativ gibt es nach 5 Jahren rechtmäßigen, ununterbrochenen Aufenthalts die Karte für langfristig Aufenthaltsberechtigte in der EU.[8] Wie die OIF lange Abwesenheiten von Gastinvestoren bewertet, veröffentlicht sie nicht; wer selten vor Ort ist, sollte nicht damit rechnen, sich zu qualifizieren.

Einbürgerung

Nach § 4 Abs. 1 des Gesetzes LV von 1993 kann ein Ausländer nach 8 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts in Ungarn eingebürgert werden, sofern er einen einwandfreien Leumund, gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum nachweist, keine Sicherheitsbedenken bestehen und er eine Prüfung über verfassungsrechtliche Grundkenntnisse in ungarischer Sprache besteht (oder davon befreit ist).[10] Kürzere Fristen gelten nur in Sonderfällen, etwa 3 Jahre für Personen, die seit mindestens 3 Jahren mit einem ungarischen Staatsbürger verheiratet sind. Doppelte Staatsbürgerschaft ist zulässig. Wenn der Pass das Hauptziel ist, vergleichen Sie unseren Leitfaden zu den Aufenthaltsprogrammen mit der schnellsten Einbürgerung und unsere Analyse, ob eine EU-Staatsbürgerschaft durch Investition noch möglich ist.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Lange Laufzeit: bis zu 10 Jahre, einmal um 10 weitere Jahre verlängerbar
  • Keine Mindestaufenthaltsdauer für den Investor; auch Familienerlaubnisse werden ohne die übliche 90-Tage-Anwesenheitsprüfung verlängert
  • Uneingeschränktes Recht, in Ungarn zu arbeiten und ein Unternehmen zu führen
  • Schengen-Aufenthaltstitel: Reisen in andere Schengen-Staaten für 90 Tage innerhalb von 180
  • Niedrige Behördengebühren (unter 200 € pro Person) und eine amtliche Entscheidungsfrist von 21 Tagen
  • Ungarns pauschale Einkommensteuer von 15 % ohne Vermögensteuer, falls Sie umziehen

Nachteile

  • Politisches Risiko: Das Programm stammt von der Vorgängerregierung, und die Tisza-Mehrheit hat sich nicht zu seinem Fortbestand bekannt
  • Nur zwei zugelassene Fondsverwaltungen, also wenig Auswahl und begrenzte Gebührentransparenz
  • 250.000 € fünf Jahre lang in einem konzentrierten ungarischen Wohnimmobilienfonds gebunden, ohne garantierte Rendite
  • Ein direkter Immobilienkauf qualifiziert nicht, da dieser Weg vor dem Start gestrichen wurde
  • Die Spende über 1 Mio. € ist vollständig verloren
  • Kein schnellerer Weg zu Daueraufenthalt oder Staatsbürgerschaft: 3 Jahre tatsächlicher Aufenthalt für den Daueraufenthalt, 8 für die Einbürgerung, plus Prüfungen auf Ungarisch
  • Kleines, junges Programm (142 gültige Erlaubnisse Ende 2025) mit strenger Prüfung bestimmter Staatsangehörigkeiten

Jüngste Änderungen und worauf zu achten ist

  • 1. Juli 2024: Gastinvestor-Visum und -Aufenthaltserlaubnis werden mit dem Gesetz XC von 2023 eingeführt, mit einem Fondsweg über 250.000 €, einem Spendenweg über 1 Mio. € und einem Immobilienweg über 500.000 €, der ab 1. Januar 2025 gelten sollte.[12]
  • Herbst 2024 – Januar 2025: Die ersten qualifizierten Fondsverwaltungen (SPRINT Asset, dann Gránit) werden für das Programm zugelassen.[14][5]
  • 20. Dezember 2024: Der Immobilienweg wird im ungarischen Amtsblatt vor Inkrafttreten gestrichen.[12][13]
  • 12. April 2026: Tisza gewinnt 141 von 199 Sitzen und damit eine Zweidrittelmehrheit. Péter Magyar wird am 9. Mai 2026 Ministerpräsident; die Regierung wird am 12. Mai vereidigt.[18]
  • 6. Juni 2026: Neue Anträge auf Gastarbeiter-Erlaubnisse werden durch die Regierungsverordnung 92/2026 (VI. 5.) gestoppt. Die Gastinvestor-Regeln bleiben unverändert.[24][18]
  • 17. September 2026: Polizeiliche Ermittlungen zum Aufenthaltsanleihen-Programm 2013–2017 werden eingeleitet.[16]

Worauf zu achten ist: jede Änderung der Gastinvestor-Abschnitte des Btátv., Änderungen bei den KEKVA-Universitätsstiftungen, die die Spenden erhalten, und Übergangsregelungen. Nach der Gastarbeiter-Verordnung vom Juni 2026 konnten bestehende Inhaber weiterhin nach den alten Regeln verlängern, und bis zum 5. Juni bezahlte Anträge wurden noch bearbeitet.[24] Das deutet darauf hin, wie bestehende Investoren behandelt werden könnten, garantiert es aber nicht. Fondsinvestoren sollten außerdem klären, was mit ihren Anteilen und der Verlängerungsbedingung geschieht, falls das Programm während der fünfjährigen Sperrfrist endet.

Für wen es passt und wer anderswo suchen sollte

Geeignet ist es für Investoren aus Nicht-EU-Staaten, die eine lang laufende Schengen-Aufenthaltserlaubnis mit minimalem Pflegeaufwand suchen, die fünf Jahre Engagement in ungarischen Wohnimmobilien akzeptieren oder die eine Basis in Mitteleuropa mit 15 % Pauschalsteuer für einen späteren Umzug wollen. Familien, für die eine Spende von 1 Mio. € tragbar ist, erhalten die einfachste Variante: keine Haltebedingung und Verlängerung ohne erneute Investition.

Suchen Sie anderswo, wenn Sie direkt Immobilien besitzen wollen, kurzfristig einen EU-Pass anstreben, auf mehrere Verwaltungsgesellschaften streuen möchten, das Risiko einer Rechtsänderung nicht tragen können oder russische bzw. belarussische Staatsangehörige sind, eine Gruppe, die aus Sicherheitsgründen häufig abgelehnt wurde.[14]

Vergleichbare Aufenthaltsprogramme in Europa

Bei ähnlichem Budget ist das Golden Visa Griechenland die naheliegendste Alternative. Es bietet Immobilienwege ab 250.000 € für Umwandlungen und je nach Lage ab 400.000–800.000 €, ebenfalls ohne Aufenthaltspflicht, allerdings mit Erlaubnissen, die alle fünf Jahre zu verlängern sind. Der Fondsweg des Golden Visa Portugal erfordert 500.000 €, und die Einbürgerungsfrist dort beträgt inzwischen 10 Jahre. Wem es um Steuern und Lebensstil geht, der zieht vielleicht das Investorenvisum beim Golden Visa Italien in Verbindung mit der dortigen Pauschalsteuer vor, oder das Golden Visa Malta (Permanent Residence Programme, MPRP), das von Anfang an einen Daueraufenthaltsstatus gewährt. Der Daueraufenthalt mit dem Golden Visa Zypern erfordert 300.000 € in Immobilien plus Einkommensnachweis. Günstigere Optionen sind das Golden Visa Lettland über eine Unternehmensbeteiligung, die immobilienbasierte Aufenthaltserlaubnis beim Golden Visa Montenegro und die Investoren-Aufenthaltserlaubnis beim Golden Visa Bulgarien. Eine Gegenüberstellung in Tabellenform bietet unser Vergleich: bestes Golden Visa Europa. Unsere Übersicht der abgeschafften Golden Visa Programme, darunter das im April 2025 geschlossene Golden Visa Spanien, zeigt, warum das politische Risiko Gewicht verdient. Für den Gesamtüberblick starten Sie beim Golden-Visa-Überblick oder lesen Sie, wie sich Staatsbürgerschaft durch Investition vs Golden Visa unterscheiden.

Golden Visa Ungarn: häufige Fragen

Ist das Golden Visa Ungarn 2026 noch geöffnet?

Ja. Am 2. Oktober 2026 standen beide Wege, der Immobilienfonds über 250.000 € und die Universitätsspende über 1 Mio. €, offen, und die Merkblätter der OIF enthielten keinen Hinweis auf eine Aussetzung.[1] Die am 12. April 2026 gewählte Tisza-Regierung verfügt über eine Zweidrittelmehrheit und könnte das Gesetz rasch ändern. Eine Position zum Programm hat sie nicht bezogen, Beobachter rechnen aber mit einer Überprüfung.[17] Als sie im Juni 2026 die Gastarbeiter-Erlaubnisse einschränkte, behielten bestehende Inhaber ihre Erlaubnisse, ein nützlicher, aber nicht bindender Präzedenzfall.[24] Prüfen Sie vor einer Investition den Magyar Közlöny (das Amtsblatt) auf neue Gesetze und fragen Sie nach Übergangsschutz für bereits gestellte Anträge.

Was bedeutet Ungarn Aufenthalt durch Spende?

Das ist der alternative Weg: eine einmalige, nicht rückzahlbare Spende von mindestens 1.000.000 € an eine Hochschule, die von einer gemeinnützigen Vermögensverwaltungsstiftung (KEKVA) getragen wird, zweckgebunden für Bildung, Forschung oder Kunst.[2] Sie benötigen die Bestätigung der Universität über den Geldeingang. Der Vorteil: Die Erlaubnis lässt sich ohne weitere Investition und ohne zu überwachende Haltefrist verlängern.[1]

Kann ich das Golden Visa Ungarn noch über einen Immobilienkauf erhalten?

Nein. Ein Immobilienweg über 500.000 € war in den ursprünglichen Regeln von 2024 enthalten und sollte am 1. Januar 2025 starten, wurde aber durch eine am 20. Dezember 2024 veröffentlichte Änderung vor Inkrafttreten gestrichen.[12] Der Kauf einer Wohnung in Ungarn ist für viele Ausländer vorbehaltlich örtlicher Genehmigungen legal, qualifiziert aber nicht für eine Gastinvestor-Erlaubnis. Ein Immobilienengagement ist nur indirekt über die qualifizierten Fonds möglich.

Muss ich in Ungarn leben, um die Erlaubnis zu behalten?

Nein. Die OIF bestätigt, dass für die Gastinvestor-Erlaubnis keine Mindestaufenthaltsdauer gilt und bei der Verlängerung die übliche Anwesenheitsprüfung (90 Tage innerhalb von 180) nicht erfolgt.[3] Auch an einen Gastinvestor gebundene Familienerlaubnisse sind davon befreit.[6] Beachten Sie jedoch, dass Daueraufenthalt und Einbürgerung jeweils einen ununterbrochenen Aufenthalt voraussetzen; eine kaum genutzte Erlaubnis führt also zu keinem von beiden.

Wie lange dauert die Ungarn Aufenthaltsgenehmigung durch Investition?

Rechnen Sie mit etwa drei bis sechs Monaten. Das konsularische Visum dauert in der Regel rund einen Monat, die Investition muss innerhalb von drei Monaten nach dem Visum erfolgen, und der Antrag auf die Aufenthaltserlaubnis ist innerhalb von 30 Tagen nach der Einreise zu stellen.[3] Die Entscheidungsfrist der OIF für die Erlaubnis beträgt 21 Tage, schließt aber die Zeit bis zum Investitionsnachweis und für Nachforderungen aus,[1] weshalb Berater für diese Phase etwa einen Monat und insgesamt fünf Monate oder mehr veranschlagen.[22]

Können meine Eltern und Kinder einbezogen werden?

Ja, über Erlaubnisse zur Familienzusammenführung, nicht als Mitinvestoren. Berechtigt sind Ihr Ehegatte oder eingetragener Lebenspartner, minderjährige Kinder (einschließlich adoptierter Kinder sowie Kinder von Ihnen oder Ihrem Ehegatten, für die das Sorgerecht besteht) und unterhaltsabhängige Eltern von Ihnen oder Ihrem Ehegatten.[6] Deren Erlaubnisse können wie Ihre bis zu 10 Jahre laufen. Volljährige Kinder qualifizieren sich nur, wenn sie aus gesundheitlichen Gründen nicht für sich selbst sorgen können. Jede Person zahlt die reguläre Gebühr; eine zusätzliche Investition ist nicht nötig.[4]

Gibt es beim Golden Visa Ungarn einen Weg zur Staatsbürgerschaft?

Nur über die reguläre Einbürgerung; eine Abkürzung bietet die Erlaubnis nicht. Das ungarische Recht verlangt acht Jahre ununterbrochenen Aufenthalt, einen einwandfreien Leumund, gesicherten Lebensunterhalt und Wohnraum sowie das Bestehen einer Prüfung über verfassungsrechtliche Grundkenntnisse in ungarischer Sprache.[10] Ein Daueraufenthalt über die nationale Aufenthaltskarte ist nach drei Jahren ununterbrochenen Aufenthalts plus einer Prüfung über ungarische Kulturkenntnisse möglich.[7] Wer nicht tatsächlich nach Ungarn zieht, erfüllt keine der beiden Voraussetzungen.

  • GriechenlandOffen (Zonen-Schwellenwerte seit Sept. 2024; höhere Grunderwerbsteuer angekündigt)
    Golden Visa Griechenland

    Mindestinvestition: 250.000 € Umnutzung/denkmalgeschütztes Gebäude · 400.000 € Regionen · 800.000 € Attika, Thessaloniki & große Inseln

  • PortugalOffen (Immobilienweg seit Okt. 2023 geschlossen)
    Portugal Daueraufenthalt durch Investition

    Mindestinvestition: 500.000 € Fonds / 250.000 € Kulturspende (200.000 € in dünn besiedelten Gebieten)

  • ZypernOffen (Kriterien vom Mai 2023; Verschärfung im Sept. 2026 angekündigt)
    Golden Visa Zypern Immobilien

    Mindestinvestition: 300.000 € (Neubau + MwSt., Gewerbeimmobilie, Gesellschaft oder Fonds) + 50.000 €/Jahr Einkommen

  • MaltaOffen (MPRP, Gebührenreform seit Juli 2025)
    Golden Visa Malta Immobilien

    Mindestinvestition: 99.000 € Gebühren + 375.000 € Immobilienkauf oder 14.000 €/Jahr Miete

  • LettlandOffen, aber eingeschränkt: seit 15. September 2026 nur noch der Unternehmensweg (Immobilien- und Einlagenweg abgeschafft)
    Lettland Aufenthaltsgenehmigung durch Investition

    Mindestinvestition: 50.000 € Stammkapital in einer Gesellschaft + 10.000 € Zahlung an den Staatshaushalt (100.000 € bei größeren Unternehmen; 150.000-€-Fondsweg noch nicht in Betrieb)

  • ItalienOffen (Schwellenwerte seit 2020 unverändert; Russland/Belarus ausgesetzt)
    Italien Aufenthaltsgenehmigung durch Investition

    Mindestinvestition: 250.000 € innovatives Startup · 500.000 € italienisches Unternehmen · 1 Mio. € Spende · 2 Mio. € Staatsanleihen

Quellen

  1. 1.Vendégbefektetői tartózkodási engedély (Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis) – Merkblatt – Országos Idegenrendészeti Főigazgatóság (Landesgeneraldirektion für Fremdenpolizei)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  2. 2.Vendégbefektetői vízum (Gastinvestor-Visum) – Merkblatt – Országos Idegenrendészeti FőigazgatóságOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  3. 3.Vendégbefektetői vízum és engedély – gyakran ismételt kérdések (FAQ zu Gastinvestor-Visum und -Erlaubnis) – Országos Idegenrendészeti FőigazgatóságOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  4. 4.Eljárási díjak (Verfahrensgebühren im Ausländerrecht) – Országos Idegenrendészeti FőigazgatóságOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  5. 5.Minősített piaci jegyzéken szereplő ingatlan-alapkezelők (Qualifizierte Immobilienfondsverwaltungen) – Országos Idegenrendészeti FőigazgatóságOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  6. 6.Családi együttélés biztosítása célú tartózkodási engedély (Aufenthaltserlaubnis zur Familienzusammenführung) – Országos Idegenrendészeti FőigazgatóságOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  7. 7.Nemzeti tartózkodási kártya (Nationale Aufenthaltskarte) – Országos Idegenrendészeti FőigazgatóságOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  8. 8.EU tartózkodási kártya (EU-Daueraufenthaltskarte) – Országos Idegenrendészeti FőigazgatóságOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  9. 9.2023. évi XC. törvény a harmadik országbeli állampolgárok beutazására és tartózkodására vonatkozó általános szabályokról (Act XC of 2023) – Nemzeti Jogszabálytár (National Legislation Database)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  10. 10.1993. évi LV. törvény a magyar állampolgárságról (Act LV of 1993 on Hungarian Citizenship) – Wolters Kluwer Jogtár (2. Oktober 2026)
  11. 11.Euro foreign exchange reference rates (1 October 2026) – European Central BankOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  12. 12.Hungary Guest Investor Program – Wikipedia (2. Oktober 2026)
  13. 13.Breaking: Hungary Removes Real Estate from Guest Investor Program – Savory & Partners (2. Oktober 2026)
  14. 14.Csak 25-en kértek vendégbefektetői tartózkodási engedélyt (Only 25 applied for guest investor residence permits) – HVG (2. Oktober 2026)
  15. 15.Uniós szorításba kerül Magyarország bevándorlási szabályozása (Hungary's immigration rules under EU pressure) – Portfolio.hu (2. Oktober 2026)
  16. 16.Letelepedési kötvények: hűtlen kezelés miatt indul eljárás (Settlement bonds: investigation opened) – Portfolio.hu (2. Oktober 2026)
  17. 17.After the Election: Is Hungary's Golden Visa on the Brink? – IMI Daily (2. Oktober 2026)
  18. 18.2026 in Hungary – Wikipedia (2. Oktober 2026)
  19. 19.Hungary – Individual – Residence – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
  20. 20.Hungary – Individual – Taxes on personal income – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
  21. 21.Hungary – Individual – Other taxes – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
  22. 22.Hungary Golden Visa Program 2026 – Immigrant Invest (2. Oktober 2026)
  23. 23.SPRINT Hungary Real Estate Development and Investment Fund – SPRINT Asset Hungária Zrt. (2. Oktober 2026)
  24. 24.Módosult a vendégmunkás-tartózkodási engedélyekre vonatkozó szabályozás (Guest worker permit rules amended) – Országos Idegenrendészeti FőigazgatóságOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)

Diese Seite dient der allgemeinen Information und ist keine Rechts-, Steuer- oder Finanzberatung. Programmregeln ändern sich häufig; prüfen Sie alle Angaben vor einer Investition bei der zuständigen Behörde oder einem zugelassenen Berater.