Österreich Staatsbürgerschaft durch Investition: der Weg über außerordentliche Leistungen nach § 10 Abs. 6 StbG
Eine Österreich Staatsbürgerschaft durch Investition gibt es als Programm nicht. Es existieren weder eine Preisliste noch ein Register genehmigter Projekte noch ein Antragsformular für Investoren. Was es gibt, ist § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes 1985, eine Verfassungsbestimmung: Die Bundesregierung kann bestätigen, dass die Einbürgerung eines Fremden wegen bereits erbrachter und noch zu erwartender außerordentlicher Leistungen im „besonderen Interesse der Republik“ liegt. Liegt diese Bestätigung vor, entfallen die übliche zehnjährige Aufenthaltsdauer, der Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts und die Pflicht, den bisherigen Pass abzugeben[1][2]. Die Wirtschaft ist eines von vier Beispielfeldern in den offiziellen Kriterien, neben Wissenschaft, Sport und Kunst; die Aufzählung ist nicht abschließend[2].
Der Weg ist real, aber schmal. Nach § 10 Abs. 6 erhielten 2022 insgesamt 21 Personen die Staatsbürgerschaft, 2023 waren es 40 und im ersten Halbjahr 2025 31, jeweils über alle Bereiche hinweg[8][9]. Die wirtschaftlichen Kriterien verlangen einen Eigentümer oder Entscheidungsträger, der in Österreich bereits erhebliche Investitionen großteils umgesetzt und Arbeitsplätze geschaffen hat; eine bloße Geldüberweisung reicht nicht[2][12]. Dieser Ratgeber erklärt, was das Gesetz vorsieht, welche Gebühren anfallen, wie die Familie behandelt wird, wie lange das Verfahren dauert und welche langsamere, aber planbare Alternative es gibt: einen Investorenaufenthalt mit anschließender regulärer Einbürgerung.
Zuletzt geprüft:
So funktioniert die Einbürgerung wegen außerordentlicher Leistungen
Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes (StbG) 1985. Danach entfallen das Aufenthaltserfordernis (§ 10 Abs. 1 Z 1), der gesicherte Lebensunterhalt (Z 7) und das Gebot, die bisherige Staatsangehörigkeit aufzugeben (§ 10 Abs. 3), wenn die Bundesregierung bestätigt, dass die Verleihung wegen der vom Fremden bereits erbrachten und noch zu erwartenden außerordentlichen Leistungen im besonderen Interesse der Republik liegt[1].
Drei Stellen sind beteiligt. Der Antrag geht an die Staatsbürgerschaftsbehörde des Bundeslandes (in Wien die Magistratsabteilung 35) oder, bei Wohnsitz im Ausland, über eine österreichische Vertretungsbehörde[3]. Das Land holt eine Stellungnahme des zuständigen Bundesministeriums ein: Bei Sportlern beurteilt das Sportministerium Leistung und Wert für das Nationalteam, Wirtschaftsfälle durchlaufen eine mehrstufige Prüfung mit Koordinierung zwischen Ministerien und Sicherheitsüberprüfungen[14][12]. Anschließend entscheidet der Ministerrat, ob er das besondere Interesse bestätigt, und das Land erlässt den Verleihungsbescheid[2][14].
Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Eine Wiener Anwaltskanzlei bezeichnet die Bestätigung der Regierung als politischen Ermessensakt[12]. Namen und Berufe der nach § 10 Abs. 6 bestätigten Personen stehen in den veröffentlichten Ministerratsprotokollen; Vertraulichkeit bietet dieser Weg also nicht[8].
Aktueller Stand 2026
§ 10 Abs. 6 ist in Kraft und unverändert. Die jüngste Novelle des Staatsbürgerschaftsgesetzes, BGBl. I Nr. 39/2026 (Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz, kundgemacht am 11. Juni 2026, in Kraft seit 12. Juni 2026), änderte nur technische Verweise in den §§ 10 Abs. 2, 11a, 15, 16, 59, 60 und 66 und ließ die Bestimmung unberührt[1][27]. Die Einstufung als „nur im Ermessen“ trifft zu: Österreich hat nie ein Programm für Staatsbürgerschaft gegen Investition betrieben, und Agenturen, die eines bewerben, meinen in Wahrheit diese Bestimmung.
Österreich Staatsbürgerschaft durch Unternehmensinvestition: Was zählt
Das Innenministerium veröffentlicht die vom Ministerrat am 25. Februar 2014 beschlossenen Kriterien. Für wirtschaftliche Leistungen soll der Antragsteller[2]:
- Eigentümer des Unternehmens sein oder dort eine leitende Position mit maßgeblichem Einfluss innehaben (ein Aufsichtsratsmandat allein genügt nicht);
- eine hohe Leistungsfähigkeit des Unternehmens nachweisen;
- in Österreich eine erhebliche Zahl von Arbeitsplätzen schaffen oder sichern, idealerweise in strukturschwachen Regionen;
- in Österreich erhebliche Investitionen getätigt oder Projekte umgesetzt haben;
- ein international anerkanntes Unternehmen führen;
- die bilateralen oder multilateralen Wirtschaftsbeziehungen Österreichs fördern.
Das Ministerium versteht die vier Bereiche und ihre Kriterien als Beispiele, nicht als abschließende Liste: Verleihungen in anderen Bereichen sind möglich, wenn gleichwertige Kriterien vorliegen[2]. Anwälte, die solche Akten betreuen, betonen, dass eine reine Zahlung, auch eine sehr hohe, rechtlich bedeutungslos ist. Entscheidend ist ein nachvollziehbarer, nachhaltiger Beitrag zur Entwicklung Österreichs durch eigenes Engagement, und zwar bereits erbracht und auch künftig zu erwarten[12][13]. Damit scheiden die Instrumente aus, die Investorenprogramme anderswo verkaufen: Spende, Staatsanleihen, Fondszeichnung oder Immobilienkauf.
Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf oder Spende?
Nein. Der Kauf eines Hauses oder einer Wohnung, so teuer er auch sein mag, ist keine außerordentliche Leistung für die Republik. Eine Immobilie kann ein größeres Projekt stützen, etwa ein Hotel mit lokalen Beschäftigten, ausschlaggebend sind aber der operative Betrieb und die Arbeitsplätze, nicht der Vermögenswert[2][25]. Dasselbe gilt für karitative Zuwendungen: Philanthropie kann einen Antrag stärken, einen Spendenweg gibt es jedoch nicht.
Wie hoch muss die Investition sein?
Weder das Gesetz noch die veröffentlichten Kriterien nennen einen Betrag[1][2]. Berater nennen häufig aktive Unternehmensinvestitionen von rund 10 Millionen € oder mehr als praktischen Ausgangspunkt[25][29]. Ein Anbieter bewirbt zusätzlich eine Spendenoption ab etwa 4 Millionen €, die in den offiziellen Kriterien nicht vorgesehen ist[29]. Das sind Markteinschätzungen, keine amtlichen Schwellen, und sie sagen nichts über die Erfolgsaussichten. In der Praxis zählen die Zahl der Beschäftigten, die regionale Wirkung und die persönliche Rolle des Antragstellers mindestens so viel wie die Eurosumme.
Wege zum österreichischen Pass für Investoren
| Weg | Rechtsgrundlage | Investition | Aufenthalt vor Antrag | Deutsch und Test | Bisherigen Pass behalten? |
|---|---|---|---|---|---|
| Außerordentliche Leistungen (Wirtschaft) | § 10 Abs. 6 StbG + Bestätigung des Ministerrats | Keine feste Summe; erhebliche aktive Investition und Arbeitsplätze, großteils bereits umgesetzt[2] | Nicht erforderlich[1][3] | Nicht erforderlich[6] | Ja[1][3] |
| Sechsjahresweg für besondere Leistungen | § 11a Abs. 4 Z 4 StbG | Kein fester Betrag; Leistungen in Wissenschaft, Wirtschaft, Kunst oder Sport im Interesse Österreichs[7] | 6 Jahre rechtmäßiger, ununterbrochener Aufenthalt[7] | Erforderlich (Niveau B1 nach dem Integrationsgesetz plus Staatsbürgerschaftstest)[6] | In der Regel nein: Verzicht erforderlich[1] |
| Reguläre Einbürgerung | § 10 Abs. 1 StbG | Keine; beruht auf Aufenthalt[1] | 10 Jahre, davon 5 mit Niederlassungsbewilligung[1] | Erforderlich[6] | In der Regel nein[1] |
| Sechsjahresweg bei nachhaltiger Integration | § 11a Abs. 6 StbG | Keine[7] | 6 Jahre[7] | Deutsch B2 oder B1 plus nachgewiesene nachhaltige Integration[7] | In der Regel nein[1] |
Österreich Staatsbürgerschaft kaufen Kosten 2026: Gebühren und Investition
| Posten | Betrag | Hinweise |
|---|---|---|
| Qualifizierende Investition | Kein gesetzliches Minimum | Berater nennen rund 10 Mio. € und mehr in einem operativen Unternehmen; nicht amtlich[2][25] |
| Antragsgebühr (Erwachsene) | 163 € | Wien und Oberösterreich; auch bei Ablehnung fällig, Rückerstattung nur bei Zurückziehung vor der Entscheidung[3][11] |
| Antragsgebühr (Minderjährige oder Erstreckungsantrag) | 89 € | Pro Person[3][11] |
| Verleihungsgebühr Hauptantragsteller (Wien) | 1.918 € | Fällig bei Verleihung der Staatsbürgerschaft[3] |
| Bundesgebühr für die Verleihung (Bestandteil) | 1.126 € oder 1.448 € | Je nach Rechtsgrundlage; der Satz von 1.448 € gilt seit Juli 2025[11][24] |
| Bundesgebühr, Erstreckung auf Ehepartner | 1.126 € | Tarif Oberösterreich[11] |
| Bundesgebühr, Erstreckung je Kind | 322 € | Tarif Oberösterreich[11] |
| Landesverwaltungsabgabe | Bis zu 864 € | In Oberösterreich einkommensabhängig; andere Bundesländer legen eigene Sätze fest[11] |
| Beglaubigte Übersetzungen, Apostillen | Unterschiedlich | Alle ausländischen Dokumente brauchen beglaubigte deutsche Übersetzungen[3] |
| Entlassung aus der bisherigen Staatsangehörigkeit | Entfällt | Nach § 10 Abs. 6 nicht erforderlich[1][3] |
| Anwalts- und Beratungshonorare | Nicht amtlich veröffentlicht | Spezialisierte Wiener Kanzleien rechnen nach Stunden oder Mandat ab. Ein Anbieter nennt Berichten zufolge 400.000–600.000 € für Aufbau und laufende Kosten eines Antrags; nicht verifiziert[29] |
Österreich Staatsbürgerschaft Voraussetzungen nach § 10 Abs. 6
§ 10 Abs. 6 erlässt drei Bedingungen. Alle übrigen Voraussetzungen des § 10 gelten weiter, und das Land prüft sie[1][3]. In der Praxis braucht ein Antragsteller:
- Ein bestätigtes besonderes Interesse. Der Ministerrat muss Ihre bisherigen und zu erwartenden Leistungen als außerordentlich und für Österreich nützlich anerkennen[1].
- Unbescholtenheit. Keine Freiheitsstrafe wegen einer Vorsatztat, kein anhängiges Strafverfahren, höchstens eine Strafe wegen einer schwerwiegenden Verwaltungsübertretung, keine durchsetzbare Rückkehrentscheidung oder Einreiseverbot und keine Ausweisung in den letzten 18 Monaten[1][3].
- Keine Verbindungen zu Extremismus oder Terrorismus sowie eine bejahende Einstellung zur Republik, geprüft in einer Sicherheitsüberprüfung[1][3].
- Dokumente und Übersetzungen. Die Behörde schickt nach der ersten Kontaktaufnahme eine Dokumentenliste. Ausländische Personenstandsurkunden und Strafregisterauszüge brauchen beglaubigte deutsche Übersetzungen und, je nach Staat, eine Apostille oder Beglaubigung[3].
- Einen begründeten Antrag. Der Akt muss Eigentum oder Kontrolle am Unternehmen, die bereits in Österreich getätigte Investition, Beschäftigtenzahlen, Export- oder Technologieeffekte und Pläne für die weitere Tätigkeit belegen[2][12].
Was Sie nicht brauchen: einen Wohnsitz in Österreich, Deutschzertifikate, den Staatsbürgerschaftstest, den Nachweis eines gesicherten Einkommens oder die Entlassung aus Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit[3][6]. Das Gelöbnis auf die Republik müssen Sie wie jeder Neubürger ablegen, bevor die Verleihung wirksam wird.
Österreich Staatsbürgerschaft für Familie: Ehepartner und Kinder
Die Verleihung kann auf Ehegatten oder eingetragene Partner (§ 16) und auf minderjährige, ledige Kinder einschließlich Adoptivkindern (§ 17) erstreckt werden[4][5]. Bei einer Verleihung nach § 10 Abs. 6 braucht der Ehepartner weder die üblichen sechs Jahre Aufenthalt noch eine Niederlassungsbewilligung oder fünf Ehejahre, und weder Ehepartner noch Kinder müssen ihre bisherige Staatsangehörigkeit aufgeben[4][5]. Eingetragene Partner sind Ehegatten gleichgestellt[28]. Kinder müssen zum Zeitpunkt der Verleihung minderjährig sein; volljährige Kinder kommen nur in Frage, wenn sie erheblich behindert sind und mit dem Elternteil im gemeinsamen Haushalt leben oder von ihm unterhalten werden[5].
Die Erleichterungen gelten für Angehörige nicht vollständig. Die Stadt Wien hält fest, dass Ehepartner und Kinder, auf die erstreckt wird, die allgemeinen Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen müssen, etwa Deutschkenntnisse, Staatsbürgerschaftstest, Einkommen und Unbescholtenheit[3]. Das deckt sich mit dem Gesetz: Die Erstreckungsbestimmungen erlassen Aufenthalt, Ehedauer und Verzicht, nicht aber den Einkommensnachweis, und die Befreiung von Deutsch und Test für Fälle nach § 10 Abs. 6 gilt nicht für Angehörige[4][6]. Kinder unter 14 Jahren sind von Sprach- und Testerfordernis befreit[6]. Eltern, Geschwister und volljährige Kinder können nicht einbezogen werden.
Gebühren für Familienangehörige im Überblick
| Familienmitglied | Antragsgebühr | Bundesgebühr für die Verleihung | Hinweise |
|---|---|---|---|
| Ehegatte oder eingetragener Partner | 89 € (Erstreckungsantrag) | 1.126 € | Zuzüglich Landesabgabe; Aufenthalt, Ehedauer und Verzicht bei § 10 Abs. 6 erlassen[4][11] |
| Minderjähriges Kind | 89 € | 322 € | Muss minderjährig und ledig sein; unter 14 Jahren keine Sprach- und Testpflicht[5][6][11] |
| Volljähriges Kind | Nicht berechtigt | Nicht berechtigt | Nur bei erheblicher Behinderung[5] |
Das Antragsverfahren Schritt für Schritt
Das amtliche Verfahren hat fünf Stufen, sobald der wirtschaftliche Sachverhalt steht[3][14]. Die Vorbereitung dauert meist länger als der Papierkram.
- 1
Wirtschaftliche Grundlage in Österreich schaffen
Investieren Sie zuerst und schaffen Sie die Arbeitsplätze. Die Kriterien beziehen sich auf großteils bereits umgesetzte Investitionen und Projekte; die Zusage, später zu investieren, hat wenig Gewicht[2].
- 2
Landesbehörde kontaktieren
Wenden Sie sich an die Staatsbürgerschaftsbehörde des Bundeslandes, in dem Ihr Unternehmen oder Wohnsitz liegt (in Wien die MA 35), oder aus dem Ausland an eine österreichische Botschaft oder ein Konsulat. Die Behörde antwortet mit einer Dokumentenliste[3].
- 3
- 4
- 5
Beschluss des Ministerrats
Der Ministerrat entscheidet, ob er das besondere Interesse bestätigt. Ihr Name und Beruf werden in seinem veröffentlichten Protokoll festgehalten[8].
- 6
Verleihung, Gelöbnis und Reisepass
Das Land erlässt den Verleihungsbescheid und die Gebührenvorschreibung. Sie legen das Gelöbnis ab, zahlen die Verleihungsgebühr und beantragen einen österreichischen Reisepass[3].
Österreich Staatsbürgerschaft Bearbeitungszeit: mit Jahren rechnen
Keine Behörde veröffentlicht eine Bearbeitungsdauer für Fälle nach § 10 Abs. 6. Die Stadt Wien nennt keine[3]. Eine Wiener Anwaltskanzlei berichtet, dass die Verfahren oft mehrere Jahre dauern und dass Ministerratsbeschlüsse zu solchen Fällen zwar etwa zweimal jährlich vorgesehen sind, in der Praxis aber unregelmäßig fallen[13]. Berater, die den Weg vermarkten, nennen 12 bis 36 Monate von der Vorbereitung bis zur Entscheidung[25]. Darin ist die Zeit für den Aufbau der Investitionsbilanz nicht enthalten.
Realistischer Zeitplan
- Aufbau der wirtschaftlichen Präsenz in Österreich: meist mehrere Jahre, bevor ein Antrag glaubwürdig ist.
- Vorbereitung des Akts und Übersetzungen: einige Monate.
- Prüfung durch das Land, Stellungnahmen der Ministerien und Sicherheitsüberprüfung: Monate bis Jahre.
- Beschluss des Ministerrats: hängt davon ab, wann der Fall auf die Tagesordnung kommt.
- Verleihung und Reisepass: wenige Wochen nach der positiven Bestätigung.
Zum Vergleich die reguläre Einbürgerung: 10 Jahre Aufenthalt (6 auf dem Integrationsweg) plus die Bearbeitung des Antrags selbst[1][7].
Österreich Pass kaufen? Was der österreichische Reisepass bietet
Der österreichische Pass ist ein EU-Pass. Er berechtigt zum Leben, Arbeiten und Studieren in allen 27 EU-Mitgliedstaaten sowie im übrigen EWR und in der Schweiz. Im Henley Passport Index vom Juli 2026 lag Österreich auf Rang fünf mit visumfreiem Zugang zu 185 Destinationen, gleichauf mit Griechenland, Malta, Portugal und der Schweiz[22]. Agenturen nennen Werte von „über 180“ bis „rund 185“[25][26].
Der wichtigste praktische Vorteil gegenüber einem Karibikpass ist das Aufenthaltsrecht in der EU, das kein visumfreier Pass aus der Karibik oder dem Pazifik bietet. Geht es nur um Reisefreiheit, zeigt unser Ranking stärkster Pass zu kaufen günstigere Optionen.
Steuerliche Punkte für neue österreichische Staatsbürger
Die Staatsbürgerschaft allein macht Sie in Österreich nicht steuerpflichtig; maßgeblich ist der Wohnsitz. Unbeschränkt steuerpflichtig wird, wer in Österreich über eine Wohnung verfügt oder sich länger als sechs Monate aufhält; Steuerinländer werden mit ihrem Welteinkommen besteuert[17].
- Einkommensteuer ist progressiv, von 0 % bis 13.539 € bis zu 50 % über 104.859 € und 55 % über 1 Million € (Tarifstufen 2026)[17].
- Kapitalerträge wie Dividenden und die meisten Kursgewinne unterliegen pauschal 27,5 %, Zinsen auf Bankguthaben 25 %[19].
- Keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögensteuer. Österreich erhebt keine davon[18].
- Grunderwerbsteuer beträgt 3,5 % beim Kauf, dazu erheben die Gemeinden eine jährliche Grundsteuer[18].
- Zuzugsbegünstigung nach § 103 Einkommensteuergesetz gibt es für Wissenschaftler, Forscher, Künstler und Sportler, nicht aber für Unternehmer oder Investoren[20].
Wer die Staatsbürgerschaft erhält, aber im Ausland lebt, behält seine bisherige steuerliche Stellung, abgesehen von Einkünften aus österreichischen Quellen. Klären Sie vor einem Umzug die Regeln Ihres Heimatlandes.
Die planbare Alternative: erst Investorenaufenthalt, dann Einbürgerung
Die meisten Investoren, die einen österreichischen Pass anstreben, erreichen ihn auf dem langen Weg. Österreich bietet vermögenden Drittstaatsangehörigen zwei Aufenthaltswege, die wir auf unserer Seite Golden Visa Österreich: Aufenthaltstitel für Investoren ausführlich behandeln:
- Niederlassungsbewilligung – ausgenommen Erwerbstätigkeit für Personen, die von eigenen Mitteln leben. Sie unterliegt einer jährlichen Quote und verlangt 2026 regelmäßige monatliche Einkünfte von 2.616,78 € für Alleinstehende, 4.128,24 € für Paare und 403,76 € je Kind sowie Deutsch auf Niveau A1. Sie wird für ein Jahr erteilt und kann nach fünf Jahren zum Daueraufenthalt – EU führen[15].
- Rot-Weiß-Rot – Karte für selbständige Schlüsselkräfte, die einen nachhaltigen Transfer von mindestens 100.000 € Investitionskapital nach Österreich und ein Unternehmen voraussetzt, das Arbeitsplätze schafft oder sichert oder Technologie einbringt. Sie wird für 24 Monate erteilt[16].
Danach verlangt die reguläre Einbürgerung 10 Jahre rechtmäßigen Aufenthalt, davon 5 mit Niederlassungsbewilligung. Die Frist sinkt auf 6 Jahre für EWR-Bürger, in Österreich Geborene und Antragsteller mit besonderen Leistungen, auch in der Wirtschaft (§ 11a Abs. 4), sowie für Antragsteller mit Deutsch auf B2 oder B1 plus nachgewiesener nachhaltiger Integration (§ 11a Abs. 6)[1][7]. Diese Wege erfordern Deutsch, den Staatsbürgerschaftstest, einen Einkommensnachweis und in der Regel den Verzicht auf die bisherige Staatsangehörigkeit[1][6]. Auch Deutsche, für die als EWR-Bürger die Sechsjahresfrist gilt, müssen dabei grundsätzlich ihren Pass abgeben. Wegen dieser strengen Linie zählt Österreich zu den langsameren Optionen in Europa; vergleichen Sie die Regeln für Portugal Staatsbürgerschaft beantragen oder den Siebenjahresweg: Griechenland Staatsbürgerschaft beantragen, und lesen Sie unseren Ratgeber zur schnellsten Einbürgerung über ein Aufenthaltsprogramm.
Vor- und Nachteile von § 10 Abs. 6
Vorteile
- Volle EU-Staatsbürgerschaft ohne Aufenthalts-, Sprach- oder Testpflicht für den Hauptantragsteller
- Sie dürfen Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten, was die reguläre österreichische Einbürgerung nicht erlaubt
- Keine Erbschafts-, Schenkungs- oder Vermögensteuer in Österreich
- Österreichischer Pass weltweit auf Rang fünf, mit 185 visumfreien Zielen (Juli 2026)
- Kein Kauf-Modell und daher weniger anfällig für die unionsrechtlichen Einwände, die der EuGH gegen Malta erhob
Nachteile
- Kein Preis, kein Programm und kein Rechtsanspruch: Der Ministerrat entscheidet im Einzelfall
- Nur einige Dutzend Verleihungen pro Jahr über Wissenschaft, Wirtschaft, Sport und Kunst hinweg
- Die Investitionen müssen großteils vor dem Antrag getätigt sein, ohne Gewissheit auf Zustimmung
- Namen und Berufe erfolgreicher Antragsteller werden in den Ministerratsprotokollen veröffentlicht
- Das Verfahren dauert häufig Jahre, und Familienangehörige müssen Deutsch, Test und Einkommen nachweisen
Für wen sich der Weg eignet und wer anderswo suchen sollte
Geeignet sein kann er für Gründer oder beherrschende Gesellschafter, die in Österreich bereits einen substanziellen Betrieb mit echter Belegschaft führen oder aufbauen: ein Produktionswerk, eine Regionalzentrale, ein F&E-Zentrum oder einen Tourismusbetrieb in einer strukturschwachen Region. Wer ohnehin aus unternehmerischen Gründen in Österreich investiert, für den ist § 10 Abs. 6 eine mögliche Zugabe, nicht der Grund für die Investition.
Anderswo suchen sollte, wer einen Pass zum Festpreis will, einen planbaren Zeitrahmen braucht, passive Anlagen bevorzugt oder Wert auf Diskretion legt. Für einen bekannten Preis und eine Entscheidung binnen Monaten kommen Karibikprogramme wie die St. Kitts und Nevis Staatsbürgerschaft durch Investition oder der Immobilienweg der Türkei Staatsbürgerschaft durch Investition in Frage. Ist ein Aufenthalt in der EU das Ziel, erklären wir die Abwägung Staatsbürgerschaft durch Investition vs Golden Visa gesondert.
Alternativen in Europa
Seit dem Malta-Urteil 2025 verkauft kein EU-Staat mehr die Staatsbürgerschaft; unsere Übersicht EU Staatsbürgerschaft durch Investition: Was noch bleibt behandelt jedes Land[21]. Für vermögende Familien, die vor allem in der Region leben wollen, sind Aufenthaltsprogramme die realistische Option:
- Schweiz Pauschalbesteuerung: Aufenthalt für Personen, die in der Schweiz nicht erwerbstätig sind, mit Besteuerung nach dem Lebensaufwand;
- Golden Visa Liechtenstein: ein sehr begrenzter Ermessensweg, ähnlich dem österreichischen;
- Wohnsitz Monaco, gestützt auf eine Bankeinlage und eine Unterkunft;
- Golden Visa Italien, ab 250.000 € in ein Start-up;
- Golden Visa Malta über das Permanent Residence Programme, ein gebührenbasierter Weg zum Daueraufenthalt;
- Golden Visa Ungarn (Gastinvestorenprogramm), ab 250.000 € in einen Immobilienfonds.
Alle aktiven Optionen finden Sie im Überblick zur Staatsbürgerschaft durch Investition.
Häufige Fragen
Kann ich die österreichische Staatsbürgerschaft kaufen?
Was kostet die Österreich Staatsbürgerschaft durch Investition 2026?
Welche Österreich Staatsbürgerschaft Voraussetzungen gelten nach § 10 Abs. 6?
Wie lang ist die Österreich Staatsbürgerschaft Bearbeitungszeit?
Kann meine Familie die österreichische Staatsbürgerschaft mit mir erhalten?
Kann ich meinen bisherigen Pass behalten?
Zählt ein Immobilienkauf in Österreich?
Wie viele Personen erhalten die Staatsbürgerschaft nach § 10 Abs. 6?
Ist Österreichs Weg vom EuGH-Urteil gegen Malta betroffen?
Ähnliche Programme
- MaltaBeendet (EuGH C-181/23, 29.04.2025; aufgehoben im Juli 2025)Malta doppelte Staatsbürgerschaft
Mindestinvestition: entfällt: kein Investitionsweg mehr; MPRP-Daueraufenthalt ab 99.000 € Gebühren + Immobilie
- SchweizOffen in 21 von 26 Kantonen; Bewilligung für Drittstaatsangehörige im ErmessenSchweiz Pauschalbesteuerung
Mindestinvestition: Keine Investition; jährliche Pauschalsteuer (Bemessungsgrundlage ≥ CHF 435.000; Drittstaatsangehörige meist CHF 200.000+ Steuern pro Jahr)
- ItalienOffen (Schwellenwerte seit 2020 unverändert; Russland/Belarus ausgesetzt)Italien Business Investor Visum
Mindestinvestition: 250.000 € innovatives Startup · 500.000 € italienisches Unternehmen · 1 Mio. € Spende · 2 Mio. € Staatsanleihen
- UngarnOffen – politisches Überprüfungsrisiko nach der Wahl im April 2026Golden Visa Ungarn
Mindestinvestition: 250.000 € Immobilienfonds (5 Jahre Haltedauer) / 1.000.000 € Spende an eine Universität
- PortugalKeine Staatsbürgerschaft durch Investment; Einbürgerung nach 10 Jahren (7 für EU/CPLP) seit 19. Mai 2026Portugal Staatsbürgerschaft beantragen
Mindestinvestition: Kein CBI. Investoren-Aufenthaltstitel ab 200.000 € (Kulturspende, strukturschwache Region); Fondsroute 500.000 €
- GriechenlandKeine Staatsbürgerschaft durch Investition; Einbürgerung nach 7 Jahren tatsächlichem AufenthaltGriechenland Staatsbürgerschaft beantragen
Mindestinvestition: Kein CBI. Investoren-Aufenthaltstitel ab 250.000 € (Umnutzung oder denkmalgeschütztes Gebäude); 350.000 € Fonds, 400.000–800.000 € Immobilie, 500.000 € Festgeld
Vergleiche zu diesem Programm
Quellen
- 1.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, § 10 (consolidated, as amended by BGBl. I Nr. 39/2026) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 2.Verleihung der Staatsbürgerschaft im besonderen Interesse der Republik (criteria of the Council of Ministers) – Bundesministerium für InneresOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 3.Verleihung der österreichischen Staatsbürgerschaft wegen außerordentlicher Leistungen – Stadt Wien (MA 35)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 4.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, § 16 (extension to spouses) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 5.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, § 17 (extension to children) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 6.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, § 10a (German language and citizenship test) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 7.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, § 11a (six-year routes) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 8.Anfragebeantwortung 17628/AB XXVII. GP: Verleihung von Staatsbürgerschaften nach § 10 Abs. 6 StbG (21 May 2024) – Parlament Österreich / Bundesministerium für InneresOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 9.6 % mehr Einbürgerungen im 1. Halbjahr 2025 (press release, 20 August 2025) – Statistik AustriaOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 10.14,6 % mehr Einbürgerungen im Jahr 2025 (press release, 18 February 2026) – Statistik AustriaOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 11.Staatsbürgerschaft: Kosten und Gebühren – Land OberösterreichOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 12.Staatsbürgerschaft durch Investment in Österreich: Mythos und rechtliche Realität (1 July 2026) – DORDA Rechtsanwälte (2. Oktober 2026)
- 13.Von besonderem Interesse: Staatsbürgerschaft – Esztegar Rechtsanwälte (2. Oktober 2026)
- 14.Staatsbürgerschaften für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler (procedure under § 10 Abs. 6 StbG) – Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und SportOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 15.Other forms of settlement: Settlement Permit – Gainful Employment Excepted – Migration.gv.at (Austrian Federal Government)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 16.Self-employed key workers (Red-White-Red Card) – Migration.gv.at (Austrian Federal Government)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 17.Austria: Individual – Taxes on personal income (reviewed 23 July 2026) – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
- 18.Austria: Individual – Other taxes – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
- 19.Austria: Individual – Income determination – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
- 20.Zuzugsbegünstigung (§ 103 EStG) – Bundesministerium für FinanzenOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 21.Press release No 52/25: The Maltese investor citizenship scheme is contrary to EU law (Case C-181/23) – Court of Justice of the European UnionOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 22.Europe once again dominates passport power ranking (Henley Passport Index, July 2026) – Euronews (2. Oktober 2026)
- 23.Reform der Staatsbürgerschaft kommt im ersten Halbjahr 2026 (23 December 2025) – Tiroler Tageszeitung (2. Oktober 2026)
- 24.Gebühren für Staatsbürgerschaft sollen steigen (9 December 2025) – ORF Niederösterreich (2. Oktober 2026)
- 25.Austria Citizenship by Investment 2026: The Exceptional Merit Route – Golden Harbors (2. Oktober 2026)
- 26.Austria Citizenship by Merit – Henley & Partners (2. Oktober 2026)
- 27.BGBl. I Nr. 39/2026: Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (11 June 2026) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 28.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (consolidated full text, incl. § 60 on registered partnerships) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 29.Austria Citizenship by Merit – Latitude (2. Oktober 2026)
- 30.Höheres Sprachniveau, niedrigere Einkommenshürden: Wie es um die Reform der Staatsbürgerschaft steht (12 August 2026) – Salzburger Nachrichten (2. Oktober 2026)
- 31.Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): § 25 weggefallen, Mehrstaatigkeit seit 27. Juni 2024 zugelassen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Offizielle Quelle (4. Oktober 2026)
- 32.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985, § 27 (Verlust durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), ÖsterreichOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
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