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GoldenVisa
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Offen, aber eingeschränkt: seit 15. September 2026 nur noch der Unternehmensweg (Immobilien- und Einlagenweg abgeschafft)

Golden Visa Lettland: Aufenthaltserlaubnis für Unternehmensinvestoren (Leitfaden 2026)

Das Golden Visa Lettland ist heute ein Titel für Unternehmensinvestoren. Seit Inkrafttreten des neuen Einwanderungsgesetzes am 15. September 2026 bleibt praktisch ein Weg: eine Stammkapitaleinlage von 50.000 € in eine kleine lettische Gesellschaft (oder 100.000 € in eine größere) plus eine einmalige, nicht erstattungsfähige Zahlung von 10.000 € an den Staatshaushalt. Die Aufenthaltserlaubnis gilt höchstens zwei Jahre statt wie bisher fünf und bleibt nur gültig, wenn die Gesellschaft jährlich mindestens 40.000 € Steuern in Lettland zahlt [1][3]. Immobilienkauf und nachrangige Bankeinlage zählen nicht mehr. Ein neuer 150.000-€-Weg über einen staatlichen alternativen Investmentfonds steht im Gesetz, ist laut Migrationsbehörde PMLP aber nicht nutzbar, da der Fonds nicht existiert[2].

Dieser Leitfaden erklärt alle Wege samt Rechtsgrundlage, die amtlichen Gebühren pro Person, den entscheidenden 40.000-€-Steuertest, Familienregeln, Ablauf, Steuern und den langen Weg zu Daueraufenthalt und lettischem Pass. Stand der Prüfung: 2. Oktober 2026, anhand von Gesetzestext, PMLP und amtlicher Gebührenverordnung. Umrechnungen erfolgen zum EZB-Referenzkurs vom 2. Oktober 2026 (1 € = 1,1225 US$)[16].

Zuletzt geprüft:

So funktioniert die lettische Aufenthaltserlaubnis für Investoren

Lettland erteilt Investoren seit 2010 befristete Aufenthaltserlaubnisse (termiņuzturēšanās atļauja). Ein eigenständiges Programm mit eigener Behörde gibt es nicht, nur Aufenthaltsgründe im Einwanderungsgesetz. Über die Anträge entscheidet die PMLP (Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde, das Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten). Lange kauften die meisten Investoren Immobilien. Nach dem Gesetz von 2002 brachten Immobilien ab 250.000 € (ein Objekt in Riga, Jūrmala und Umgebung oder bis zu zwei anderswo) plus 5 % des Werts an den Staat eine Erlaubnis für bis zu fünf Jahre. Zweiter passiver Weg: eine nachrangige Verbindlichkeit von 280.000 € bei einer lettischen Bank plus 25.000 € an den Staat[5].

Die Saeima verabschiedete das neue Gesetz erstmals am 11. Juni 2026. Präsident Edgars Rinkēvičs schickte es zurück: Die Investorenregeln sollten „vollständig und ausreichend“ sein, die Immobilienfrage neu geprüft werden. Am 20. August 2026 nahm die Saeima das Gesetz mit 60 zu 26 Stimmen erneut an und ergänzte Sicherheitsprüfungen für Investitionsantragsteller. Den Vorschlag von Wirtschaftsminister Viktors Valainis für einen Immobilienweg ab 300.000 € lehnte sie ab. Der Antrag des damaligen Abgeordneten Andris Kulbergs, beim 50.000-€-Unternehmensweg fünf Jahre beizubehalten, war schon vor der ersten Abstimmung im Juni gescheitert[7][17]. Das Gesetz erschien am 1. September 2026 im Amtsblatt Latvijas Vēstnesis und trat am 15. September 2026 in Kraft; zugleich lief das Gesetz von 2002 aus[1][5].

Auf dem Papier gibt es nun drei Investitionsgründe: zwei Unternehmensbeteiligungen nach § 27 Abs. 1 Nr. 10 und eine Fondsanlage nach § 27 Abs. 1 Nr. 36. Alle drei verlangen eine Zahlung von 10.000 € auf das Haushaltskonto „Wirtschaftsentwicklungsprogramm“. Sie ist einmalig und wird nur in vom Kabinett festgelegten Fällen erstattet[1]. Praktisch offen sind nur die Unternehmenswege. Als rechtmäßig Ansässiger eines Schengen-Staats reisen Sie bis zu 90 von 180 Tagen im Schengen-Raum, und § 44 gewährt Investoren auf diesen Grundlagen uneingeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt[1].

Lettland Aufenthaltsgenehmigung durch Investition: die Wege im Jahr 2026

Lettland Aufenthaltstitel durch Unternehmensgründung: 50.000 € in eine kleinere Gesellschaft

Sie bringen mindestens 50.000 € in das Stammkapital einer lettischen Gesellschaft ein, bei Gründung oder per Kapitalerhöhung. Die Gesellschaft darf höchstens 50 Personen beschäftigen, und ihr Jahresumsatz oder ihre Bilanzsumme darf 10 Mio. € nicht übersteigen. Pro Gesellschaft sind höchstens 10 ausländische Investoren möglich, jeder mit eigenen 50.000 € und eigenen 10.000 €. Die Erlaubnis bleibt nur gültig, wenn die Gesellschaft laut Steuererklärungen in jedem Berichtsjahr mindestens 40.000 € an Steuern an den Staats- und Kommunalhaushalt abführt. Erstattete oder erstattungsfähige Steuern zählen nicht[1].

100.000 € in eine größere Gesellschaft

Beschäftigt die Gesellschaft allein oder mit ihren in Lettland registrierten Tochtergesellschaften mehr als 50 Personen und liegt ihr Umsatz oder ihre Bilanzsumme über 10 Mio. €, beträgt das Minimum 100.000 €. Der jährliche Steuertest steigt dann auf 100.000 €, wobei die Steuern der Tochtergesellschaften mitzählen[1]. Er passt eher zum Einstieg in ein etabliertes Unternehmen als zur Neugründung.

Golden Visa Lettland Fonds: 150.000 € über einen staatlichen Fondsverwalter (noch nicht verfügbar)

§ 27 Abs. 1 Nr. 36 gewährt eine Erlaubnis von bis zu fünf Jahren, wenn jemand mit einem vom Staat gegründeten Verwalter alternativer Investmentfonds einen Vertrag schließt, ihm mindestens 150.000 € für mindestens fünf Jahre überträgt und 10.000 € an den Haushalt zahlt. Die Erlaubnis erlischt, wenn der Verwalter nicht bestätigen kann, dass der Vertrag noch gilt und das Guthaben weiterhin mindestens 150.000 € beträgt[1]. Einen solchen Verwalter oder Fonds gibt es bisher nicht. Die PMLP stellt klar, die Vorschrift sei „noch nicht anwendbar“[2]. Das Kabinett hat bis 1. Dezember 2027 Zeit für zahlreiche Durchführungsverordnungen; zu Struktur, Gebühren oder Renditen des Fonds ist nichts bekannt[1]. Angebote, einen Platz im Fonds zu „reservieren“, sind mit Vorsicht zu genießen.

Zum 15. September 2026 abgeschaffte Wege

Immobilienkäufe und nachrangige Einlagen bei lettischen Banken sind kein Aufenthaltsgrund mehr[2][3]. Bestehende Erlaubnisse bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig. Inhaber und Angehörige können auf derselben Grundlage um bis zu fünf Jahre verlängern, wenn sie vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis beantragen und die Investition weiter qualifiziert. Fällig sind 1.000 € für jedes Jahr der bisherigen und der neuen Erlaubnis, abzüglich der nach altem Recht geleisteten Staatszahlungen (Übergangsbestimmung 10)[1]. Zur Geschichte des Immobilienwegs und zu weiteren Schließungen in Europa siehe unsere Übersicht der abgeschafften Golden Visa Programme.

Die Wege im Überblick

Investorengründe für den Aufenthalt in Lettland nach dem ab 15. September 2026 geltenden Einwanderungsgesetz
WegMindestinvestitionStaatszahlungGültigkeitLaufende BedingungStatus
Kleinere Gesellschaft (§ 27 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. a)50.000 € Stammkapital (≤ 50 Beschäftigte, ≤ 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme)10.000 €, einmaligBis zu 2 Jahre[1]Gesellschaft zahlt ≥ 40.000 € Steuern pro BerichtsjahrOffen
Größere Gesellschaft (§ 27 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. b)100.000 € Stammkapital (> 50 Beschäftigte, > 10 Mio. € Umsatz oder Bilanzsumme)10.000 €, einmaligBis zu 2 Jahre[1]Unternehmensgruppe zahlt ≥ 100.000 € Steuern pro JahrOffen
Staatlicher Fondsverwalter (§ 27 Abs. 1 Nr. 36)150.000 € für mindestens 5 Jahre10.000 €, einmaligBis zu 5 Jahre[1]Vertrag in Kraft, Guthaben ≥ 150.000 €Im Gesetz, nicht in Betrieb[2]
Immobilie (alter § 23 Abs. 1 Nr. 29)250.000 €5 % des ImmobilienwertsBisher bis zu 5 Jahre[5]entfälltAbgeschafft am 15.09.2026
Nachrangige Bankeinlage (alter § 23 Abs. 1 Nr. 30)280.000 € für 5 Jahre25.000 €Bisher bis zu 5 Jahre[5]entfälltAbgeschafft am 15.09.2026
Abschnittsangaben beziehen sich auf das Einwanderungsgesetz von 2026, sofern nicht als „alt“ (Gesetz von 2002) gekennzeichnet. Russische und belarussische Staatsangehörige sind vom Unternehmens- und vom Fondsweg ausgeschlossen; siehe Voraussetzungen unten.

Golden Visa Lettland Kosten

Ein Hauptantragsteller, 50.000-€-Unternehmensweg, erste Erlaubnis (amtliche Beträge, sofern nicht anders angegeben)
PostenBetragErstattungsfähig?Hinweise
Stammkapitaleinlage50.000 €Bleibt in der Gesellschaft (unternehmerisches Risiko)100.000 € in der Stufe für größere Gesellschaften
Zahlung an den Staatshaushalt10.000 €Nein (nur in vom Kabinett festgelegten Fällen)[1]Einmal pro Investor für die erste Erlaubnis; 2.000 € erneut bei Neuantrag nach 5 Jahren
Genehmigung der Einladung der Gesellschaft (izsaukums)17 € auf Papier / 10 € online, + 10 € pro aufgeführter Person[4]NeinReicht die einladende Gesellschaft bei der PMLP ein
Prüfung des Antrags160 € (30 Tage) / 280 € (10 Arbeitstage) / 560 € (5 Arbeitstage)[4]NeinPro Person, auch für jedes Familienmitglied
Registrierung der Erlaubnis und Karte75 € (30 Tage) / 140 € (10 Arbeitstage) / 290 € (5 Arbeitstage)[4]NeinPro Person
Nationales Visum (D) für die Einreise, falls nötig90 €[4]NeinNur wenn Sie nicht visumfrei einreisen können
Krankenversicherung, Übersetzungen, LegalisierungUnterschiedlichNeinEine Versicherung ist Voraussetzung für die Erlaubnis
Gründung, Rechts- und BeraterhonorareÜblicherweise 3.000–10.000 € (Marktangebote, nicht amtlich)NeinNicht reguliert; lassen Sie sich ein Festpreisangebot geben
Jährliche Steuern der Gesellschaft≥ 40.000 € pro JahrNein (Steuerlast des Unternehmens)Größter echter Kostenfaktor ohne echte Geschäftstätigkeit
Gebühren nach Kabinettsverordnung Nr. 731 (seit 1. Januar 2025), die laut Übergangsbestimmungen bis zu ihrer Ersetzung weiter gilt. Beraterhonorare: Marktspannen, nicht amtlich.

Wie ein realistisches Budget aussieht

Für einen Investor im 30-Tage-Verfahren liegen die unvermeidbaren Ausgaben bei rund 60.260 €: 50.000 € Stammkapital, 10.000 € Staatszahlung, 160 € für die Prüfung und 75 € für die Registrierung sowie die Einladungsgebühr. Das sind etwa 67.600 US$. Mit Gründung und Beratung sind 65.000–70.000 € im ersten Jahr realistisch. Die eigentliche Hürde steckt woanders. Eine Gesellschaft, die jährlich 40.000 € Steuern in Lettland zahlen muss, muss ein echtes Unternehmen sein, mit Lohnsteuern für Personal, Körperschaftsteuer auf Ausschüttungen und Netto-Umsatzsteuer. Über fünf Jahre bis zum Daueraufenthalt sind das mindestens 200.000 € Steuern. Ein echtes Unternehmen zahlt das ohnehin, eine Briefkastenfirma verbrennt es. Jede Verlängerung nach zwei Jahren kostet jedes Familienmitglied erneut 235 € an Prüfungs- und Registrierungsgebühren[1][4].

Zum Vergleich: Unser Ranking günstigstes Golden Visa weltweit ordnet den lettischen Unternehmensweg am unteren Ende der EU-Preisspanne ein. Passive Alternativen in der EU beginnen bei etwa 250.000 €.

Golden Visa Lettland Voraussetzungen 2026

  • Staatsangehörigkeit: Alle Nicht-EU/EWR/Schweiz-Bürger außer Staatsangehörigen Russlands und Belarus. § 27 Abs. 7–8 schließt sie sowohl vom Unternehmensgrund (Nr. 10) als auch vom Fondsgrund (Nr. 36) aus[1]. Der Ausschluss vom Fondsweg kam durch ein Änderungsgesetz hinzu, das am 18. Juni 2026 verabschiedet und am 26. Juni 2026 veröffentlicht wurde; er gilt zusammen mit dem neuen Gesetz seit dem 15. September 2026[22][21]. Unabhängig davon erlaubt § 28 dem Kabinett, den Unternehmens- und den Fondsweg für Staatsangehörige bestimmter Drittstaaten für bis zu fünf Jahre auszusetzen, nach Prüfung der Folgen für Sicherheit oder Wirtschaftsentwicklung. Bis zum 2. Oktober 2026 war keine solche Aussetzung angekündigt[1]. Deutsche, Österreicher und Schweizer fallen damit nicht unter das Programm.
  • Investition: Einzahlung in das Stammkapital, bei der Gründung oder über eine Kapitalerhöhung, in eine Gesellschaft, die das Größenkriterium der 50.000-€- bzw. 100.000-€-Stufe erfüllt[1].
  • Staatszahlung: 10.000 € für eine erste Erlaubnis auf dieser Grundlage[1]. Laut PMLP stehen die Bankdaten im Erteilungsbescheid; fällig wird sie also nach Genehmigung und vor Registrierung[15].
  • Steuerhistorie der Gesellschaft: Die Gesellschaft muss in jedem Berichtsjahr die geforderten 40.000 € bzw. 100.000 € zahlen. Steuerschulden über 150 € führen zu Versagung oder Widerruf, außer bei genehmigtem Zahlungsplan[1].
  • Allgemeine Voraussetzungen: gültiger Reisepass, ausreichende Mittel zur Sicherung des Lebensunterhalts, Krankenversicherung, keine Vorstrafen und Sicherheitsbedenken sowie eine von der PMLP genehmigte Einladung der Gesellschaft[15]. Die englischsprachige PMLP-Seite für Stammkapitalinvestoren wurde zuletzt 2022 aktualisiert und bildet das neue Gesetz noch nicht ab. Klären Sie die Unterlagen vorab mit der PMLP oder einer lettischen Kanzlei[15].
  • Aufenthalt: Das Gesetz schreibt keine Mindestzahl von Tagen in Lettland vor, um die Investorenerlaubnis zu behalten. Tatsächlicher Aufenthalt zählt erst für den späteren Daueraufenthalt[1].
  • Integrationsprogramm ab 31. Dezember 2027: Nach § 48 muss jeder, dessen Erlaubnisse zusammen mindestens 18 Monate umfassen, ein frühes Integrationsprogramm absolvieren. Es besteht aus einem Kurs zu lettischer Kultur und Geschichte sowie Lettisch auf Niveau A1, und der Antragsteller trägt die Kosten. Investoren sind nicht ausgenommen, wohl aber Personen unter 18 oder über 75 Jahren sowie Inhaber von Erlaubnissen nach altem Recht[1].

Familienangehörige und was sie kosten

Nach § 27 Abs. 3 kann ein Familienangehöriger des Investors eine befristete Aufenthaltserlaubnis für dieselbe Dauer wie die des Investors beantragen. Familienangehörige zahlen die Staatszahlung von 10.000 € nicht, da sie pro Investor anfällt, wohl aber jeweils die Prüfungs- und Registrierungsgebühren pro Person[1][4]. Angehörige einer Person mit freiem Arbeitsmarktzugang erhalten ihn ebenfalls (§ 44)[1]. Ein bei der ersten Einbeziehung minderjähriges Kind kann auch volljährig weiter verlängern (§ 29 Abs. 2). Wird der Antrag des Investors abgelehnt, werden auch die Anträge der Familie abgelehnt (§ 34 Abs. 3)[1].

Wer als Angehöriger gilt, richtet sich nach der Begriffsbestimmung in § 1: der Ehepartner, die minderjährigen Kinder des Investors oder des Ehepartners (einschließlich Kinder unter Vormundschaft) sowie Personen in ihrer rechtlichen Obhut[1]. Eltern sind in dieser Definition nicht enthalten, und volljährige Kinder qualifizieren sich nur, wenn sie erstmals als Minderjährige einbezogen wurden. Klären Sie andere Angehörige vorab mit der PMLP; die englischsprachigen Hinweise sind veraltet.

Amtliche Behördengebühren für eine vierköpfige Familie (zwei Erwachsene, zwei Kinder), Unternehmensweg, 30-Tage-Verfahren
PostenPro PersonFamilie mit vier Personen
Staatszahlung 10.000 €Nur Investor10.000 €
Prüfung des Antrags[4]160 €640 €
Registrierung und Karte[4]75 €300 €
Genehmigung der Einladung[4]10 € pro Person + 10–17 € Grundgebühretwa 50–57 €
Behördenkosten gesamt≈ 11.000 € (zzgl. 50.000 € Investition)
Jede Verlängerung nach zwei Jahren kostet im 30-Tage-Verfahren erneut 235 € pro Person. Schnellere Verfahren kosten 420 € (10 Arbeitstage) oder 850 € (5 Arbeitstage) pro Person.

Antragsverfahren Schritt für Schritt

Der Ablauf folgt Gesetz und PMLP-Praxis. Die neuen Durchführungsverordnungen sind noch in Arbeit; prüfen Sie vorab die aktuellen Formulare.

  1. 1

    Berechtigung prüfen und das Geschäft planen

    Prüfen Sie, ob Ihre Staatsangehörigkeit zugelassen ist, und wählen Sie die Stufe. Ihr Geschäftsplan muss realistisch 40.000 € Steuern pro Jahr in Lettland erzeugen, sonst übersteht die Erlaubnis die erste Verlängerung nicht[1].

  2. 2

    Gesellschaft gründen oder neues Kapital zeichnen

    Gründen Sie eine neue Gesellschaft (meist eine SIA, vergleichbar mit einer GmbH) im Unternehmensregister oder steigen Sie über eine eingetragene Kapitalerhöhung in eine bestehende ein. Zahlen Sie das Kapital aus nachvollziehbarer Quelle ein und heben Sie die Kontoauszüge für die Mittelherkunftsprüfung auf.

  3. 3

    Gesellschaft reicht eine Einladung bei der PMLP ein

    Die lettische Gesellschaft tritt als Einladende auf und lässt ihre Einladung (izsaukums) von der PMLP genehmigen. Die Gebühr beträgt 17 € auf Papier oder 10 € online, plus 10 € pro Person[4][15].

  4. 4

    Prüfungsgebühr zahlen und die 10.000 € einplanen

    Zahlen Sie vor der Antragstellung die Prüfungsgebühr (160 €, 280 € oder 560 € pro Person, je nach Tempo)[4]. Die Staatszahlung von 10.000 € wird für die erste Erlaubnis fällig. Die Bankdaten kommen laut PMLP mit dem Erteilungsbescheid; zahlen Sie also vor der Registrierung[1][15].

  5. 5

    Antrag stellen

    Antrag bei einer lettischen Auslandsvertretung oder, bei rechtmäßigem Aufenthalt, bei der PMLP in Lettland, mit Reisepass, Foto, Antragsformular, Investitionsnachweis, Versicherung und Führungszeugnissen. Staatsangehörige visumpflichtiger Länder benötigen eventuell zuerst ein nationales Visum (D).

  6. 6

    Entscheidung

    Die PMLP muss innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der vollständigen Unterlagen entscheiden. Aus sachlichen Gründen ist eine Verlängerung auf höchstens vier Monate möglich, nicht darüber hinaus (§ 33). Für fehlende Unterlagen haben Sie 14 Tage[1].

  7. 7

    Registrieren und Karte abholen

    Nach der Genehmigung registrieren Sie die Erlaubnis und holen die Aufenthaltskarte ab (75 € im 30-Tage-Verfahren)[4]. Melden Sie eine lettische Adresse an, wenn Sie umziehen.

  8. 8

    Gesellschaft regelkonform halten und verlängern

    Die Gesellschaft muss Erklärungen abgeben und jährlich mindestens 40.000 € Steuern zahlen, ohne Steuerschulden über 150 €. Beantragen Sie die Folgeerlaubnis vor Ablauf der zwei Jahre. Ein Antrag gilt als Verlängerung, wenn er innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf gestellt wird. Nach fünf Jahren auf dieser Grundlage kostet eine Verlängerung einmalig 2.000 €[1].

Zeitplan bis zur Aufenthaltskarte

Typischer Gesamtzeitraum für den 50.000-€-Unternehmensweg
PhaseAmtliche FristRealistische Dauer
Gründung oder Kapitalerhöhungentfällt1–4 Wochen (Tempo hängt an Kontoeröffnung und Compliance)
Genehmigung der Einladung bei der PMLPentfälltEinige Tage bis 2 Wochen
Entscheidung über die Erlaubnis[1][4]30 Tage; oder 10 bzw. 5 Arbeitstage gegen höhere Gebühr; verlängerbar auf max. 4 Monate1–3 Monate
Registrierung und Aufenthaltskarte30 Tage (gegen Gebühr schneller)2–4 Wochen
GesamtEtwa 2–4 Monate; länger bei D-Visum oder verlängerten Prüfungen
Realistische Zeiten sind Beraterschätzungen, nicht amtlich. Bimaris Legal nennt für einen gut vorbereiteten Fall ein bis drei Monate[20].

Steuern: was ein Leben in Lettland auslöst

Die Erlaubnis allein macht Sie nicht steueransässig. Das werden Sie mit Wohnsitzanmeldung in Lettland oder ab 183 Tagen Aufenthalt in 12 Monaten. Ansässige werden mit ihrem Welteinkommen besteuert[13][12].

  • Einkommensteuer (2026): 25,5 % bis 105.300 € und 33 % darüber, zuzüglich 3 % auf Jahreseinkommen über 200.000 €. Zinsen und Veräußerungsgewinne werden mit 25,5 % besteuert[12].
  • Ihre Gesellschaft: Lettland besteuert Unternehmen erst bei der Gewinnausschüttung. Der Satz beträgt 20 % auf den hochgerechneten Bruttobetrag, effektiv 25 %; einbehaltene Gewinne bleiben steuerfrei. Dividenden aus bereits versteuerten Gewinnen sind in der Regel frei von Einkommensteuer (abgesehen vom Zuschlag von 3 %). Ab 2026 können Gesellschaften, die ausschließlich natürlichen Personen gehören, einen Körperschaftsteuersatz von 15 % mit 6 % einbehaltener Einkommensteuer wählen[14][12]. Die Körperschaftsteuer auf Ausschüttungen fließt in den Staatshaushalt und sollte daher beim 40.000-€-Test zählen; die PMLP hat aber nicht veröffentlicht, welche Steuern angerechnet werden.
  • Kein Sonderregime für Zuzügler. Kein Non-Dom- oder Pauschalsteuermodell für Investoren, keine Vermögensteuer. Schenkungen von Nichtverwandten werden oberhalb von 1.425 € pro Jahr als Einkommen besteuert[12][19].

Ist die Steuer ein Hauptmotiv, lohnt ein Blick auf das Golden Visa Italien mit Pauschalsteuer für Neuzuzügler oder auf den Daueraufenthalt mit dem Golden Visa Zypern und seine Non-Dom-Regeln.

Golden Visa Lettland Weg zur Staatsbürgerschaft

Daueraufenthalt nach fünf Jahren

§ 31 erlaubt eine Daueraufenthaltserlaubnis nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts mit Aufenthaltserlaubnissen, wenn Sie über ausreichende Mittel verfügen, mindestens auf Niveau A2 Lettisch sprechen und einen Kurs zu lettischer Kultur und Geschichte absolviert haben. Als ununterbrochen gilt der Aufenthalt, wenn Sie nie länger als sechs Monate am Stück und insgesamt höchstens zehn Monate in den fünf Jahren abwesend waren. Das neue Gesetz hob zudem das gesonderte Gesetz über den Status langfristig Aufenthaltsberechtigter in der EU auf[1]. Investorenjahre zählen nur bei tatsächlichem Leben in Lettland; eine Abkürzung für Abwesende gibt es nicht.

Staatsbürgerschaft nach weiteren fünf Jahren

Das Staatsbürgerschaftsgesetz zählt die für die Einbürgerung nötigen fünf Jahre ab dem Tag, an dem Sie den Daueraufenthalt erhalten. Realistisch sind es also mindestens etwa zehn Jahre ab der ersten Investorenerlaubnis. Sie müssen fließend Lettisch sprechen, Prüfungen zur Verfassung, zur Nationalhymne sowie zu Geschichte und Kultur Lettlands bestehen, ein legales Einkommen nachweisen und ein Treuegelöbnis ablegen[6].

Doppelte Staatsbürgerschaft

Eingebürgerte dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit nur behalten, wenn es sich um die eines EU-, EFTA- oder NATO-Staats, Australiens, Brasiliens, Neuseelands oder eines Landes mit einem Abkommen über die doppelte Staatsbürgerschaft mit Lettland handelt. Alle anderen müssen sie aufgeben[6]. Für die meisten Investoren aus Asien, Afrika, Nahost oder Lateinamerika heißt ein lettischer Pass also Verzicht auf den eigenen. Unser Ratgeber zur EU Staatsbürgerschaft durch Investition und Einbürgerung vergleicht diese Regeln in der Union, und unsere Übersicht der Aufenthaltsprogramme mit der schnellsten Einbürgerung stellt die Fristen gegenüber.

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Niedrigster Einstieg aller EU-Investorentitel: 50.000 € plus 10.000 € Staatszahlung
  • Schengen-Aufenthalt mit Reisen in andere Schengen-Staaten nach der 90/180-Tage-Regel
  • Investoren und ihre Familienangehörigen haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang
  • Niedrige Behördengebühren pro Person (235 € im regulären Verfahren)
  • Gesetzliche Entscheidungsfrist von 30 Tagen, gedeckelt auf vier Monate
  • Keine Mindestaufenthaltsdauer für den Erhalt der Erlaubnis selbst

Nachteile

  • Erfordert eine echte Gesellschaft, die jedes Jahr mindestens 40.000 € Steuern in Lettland zahlt
  • Erlaubnisse gelten nur noch zwei Jahre, Verlängerungen und Compliance-Prüfungen sind also häufig
  • Keine passive Option: Immobilien- und Einlagenweg endeten am 15. September 2026, der Fondsweg ist nicht in Betrieb
  • Politisches Risiko: Das Kabinett kann die Wege nach Staatsangehörigkeit aussetzen, und ein Gesetzentwurf will den Fondsweg streichen
  • Etwa zehn Jahre bis zur Staatsbürgerschaft, fließendes Lettisch nötig, Doppelstaatsbürgerschaft nur für bestimmte Nationalitäten
  • Für russische und belarussische Staatsangehörige verschlossen

Jüngste Änderungen und worauf Sie achten sollten

  • 11. Juni 2026: Die Saeima verabschiedete ein neues Einwanderungsgesetz. Am 18. Juni stimmte sie dafür, russische und belarussische Staatsangehörige vom geplanten Fondsweg auszuschließen. Diese Änderung wurde am 26. Juni veröffentlicht und trat mit dem neuen Gesetz in Kraft[17][8][22].
  • 19. Juni 2026: Präsident Rinkēvičs gab das Gesetz wegen seiner Investorenbestimmungen an das Parlament zurück[7].
  • 20. August 2026: Die Saeima nahm das Gesetz erneut an (60 dafür, 26 dagegen). Sie lehnte einen Immobilienweg ab 300.000 € ab und ergänzte Sicherheitsprüfungen für Investoren[7].
  • 1. September 2026: Veröffentlichung im Latvijas Vēstnesis, Nr. 167[1].
  • 3. September 2026: Progressive Abgeordnete legten den Entwurf 1521/Lp14 zur Streichung des 150.000-€-Fondswegs vor. Zahlungen waren darüber nicht eingegangen[9].
  • 15. September 2026: Das Gesetz trat in Kraft und beendete den Immobilien- und den Einlagenweg. Bis zum 14. September eingereichte Anträge werden nach altem Recht entschieden[1][2].
  • 3. Oktober 2026: Saeima-Wahl. Die 15. Saeima tritt am 3. November 2026 erstmals zusammen[18][23].
  • Bis 1. Dezember 2027: Frist für die Durchführungsverordnungen des Kabinetts, u. a. zu Aussetzungen (§ 28) und Erstattungen der Staatszahlung (§ 30). Bis dahin gelten die alten Verordnungen samt Gebührenverordnung Nr. 731, soweit sie dem Gesetz nicht widersprechen[1].
  • 31. Dezember 2027: Das frühe Integrationsprogramm (§ 48) tritt in Kraft, mit einem Kultur- und Geschichtskurs und Lettisch A1 für die meisten Inhaber von Erlaubnissen mit insgesamt 18 Monaten oder mehr[1].

Drei Punkte sind zu beobachten. Erstens, ob das neue Parlament den Fondsweg beibehält und ob der staatliche Fondsverwalter je gegründet wird. Zweitens, ob das Kabinett nach § 28 Erlaubnisse für bestimmte Nationalitäten aussetzt. Laut Übergangsbestimmung 12 gilt sie nicht für vorher gestellte Anträge auf dem Unternehmensweg. Drittens, ob die zweijährige Laufzeit des Unternehmenswegs Bestand hat. Vollständige Anträge werden in der Regel nach den bei Antragstellung geltenden Regeln entschieden[1].

Für wen es passt und wer sich anderweitig umsehen sollte

Geeignet für Unternehmer, die ein lettisches Unternehmen wirklich führen oder sich daran beteiligen wollen, etwa einen IT-, Logistik-, Handels- oder Dienstleistungsbetrieb mit Personal, und eine EU-Basis mit Schengen-Reisefreiheit zu niedrigen Einstiegskosten suchen. Ebenso für Familien, die nach Riga ziehen und den Arbeitsmarktzugang beider Partner schätzen, und für Investoren, deren geplantes Baltikum-Geschäft ohnehin 40.000 € Steuern im Jahr zahlt.

Sehen Sie sich anderweitig um, wenn Sie einen passiven Titel ohne eigenes Zutun suchen, wenn Sie nicht in Lettland leben, aber irgendwann einen EU-Pass wollen, wenn Ihre Staatsangehörigkeit keine Doppelstaatsbürgerschaft mit Lettland erlaubt und Sie Ihren Pass behalten möchten, oder wenn Sie russischer oder belarussischer Staatsangehöriger sind. Wer eine Immobilie in Riga kaufen wollte, um sich zu qualifizieren, kann das nicht mehr.

Vergleichbare Aufenthaltsprogramme in Europa

Für eine passive Investition beginnen die nächstgelegenen Optionen bei etwa 250.000 €. Das Golden Visa Griechenland akzeptiert weiterhin Immobilien, von 250.000 € für Umnutzungen bis 800.000 € in Attika und auf den Inseln, mit Fünfjahreserlaubnissen und ohne Aufenthaltspflicht. Die ungarische Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis (Golden Visa Ungarn) verlangt 250.000 € in einem Immobilienfonds für eine Erlaubnis von bis zu zehn Jahren. Beim Golden Visa Portugal mit Fonds- und Kulturspendenweg sind 500.000 € bzw. 250.000 € nötig. Das maltesische Daueraufenthaltsprogramm (Golden Visa Malta) gewährt den Daueraufenthalt ab dem ersten Tag für etwa 99.000 € an Gebühren plus Immobilienkauf oder Miete. Das Golden Visa Bulgarien erfordert etwa 512.000 € in Fonds oder Anleihen.

Unternehmer sollten sich das italienische Start-up-Investorenvisum ab 250.000 € ansehen. Wer günstig kaufen will und kein Schengen braucht, kann das Golden Visa Montenegro über Immobilienbesitz ab 150.000 € oder den serbischen Aufenthalt für Immobilieneigentümer in Betracht ziehen. Alle acht EU-Programme nebeneinander zeigt unser Vergleich bestes Golden Visa Europa. Lesen Sie außerdem, worin sich Staatsbürgerschaft durch Investition vs Golden Visa unterscheiden, oder durchsuchen Sie alle offenen Programme in unserer Golden-Visa-Übersicht.

Golden Visa Lettland: häufige Fragen

Gibt es das Golden Visa Lettland 2026 noch?

Ja, aber nur über eine Unternehmensbeteiligung. Seit 15. September 2026 gibt es eine befristete Erlaubnis für bis zu zwei Jahre, wenn Sie 50.000 € in eine kleinere lettische Gesellschaft (oder 100.000 € in eine größere) investieren und 10.000 € an den Staatshaushalt zahlen. Die Gesellschaft muss jedes Jahr mindestens 40.000 € (bzw. 100.000 €) Steuern zahlen. Immobilien- und Einlagenweg wurden abgeschafft. Der 150.000-€-Staatsfondsweg steht im Gesetz, ist aber nicht in Betrieb; ein Gesetzentwurf vom 3. September 2026 würde ihn streichen[1][2][9].

Kann ich in Lettland noch über einen Immobilienkauf eine Aufenthaltserlaubnis bekommen?

Nein. Das seit 15. September 2026 geltende Gesetz kennt den Immobilienkauf nicht mehr als Aufenthaltsgrund. Nur bis zum 14. September 2026 gestellte Anträge werden nach den alten 250.000-€-Regeln entschieden. Am 20. August 2026 lehnte die Saeima einen Vorschlag ab, einen Immobilienweg ab 300.000 € wieder einzuführen. Bestehende immobilienbasierte Erlaubnisse bleiben gültig. Inhaber können vor Ablauf auf derselben Grundlage verlängern, sofern die Investition weiter qualifiziert, und zahlen 1.000 € pro Erlaubnisjahr abzüglich früherer Zahlungen[1][7].

Wie hoch sind die Golden Visa Lettland Kosten für einen einzelnen Investor?

Gesetzliches Minimum: 60.000 €, also 50.000 € Stammkapital plus 10.000 € nicht erstattungsfähige Staatszahlung. Hinzu kommen im 30-Tage-Verfahren 160 € für die Prüfung und 75 € für die Registrierung sowie eine kleine Einladungsgebühr, zusammen rund 60.260 €. Gründungs- und Anwaltskosten liegen üblicherweise bei 3.000–10.000 € (Marktangebote). Entscheidend ist laufend die jährliche Steuerlast der Gesellschaft von 40.000 €, die ein echtes Unternehmen ohnehin trägt, eine Briefkastenfirma aber nicht[1][4].

Wie funktioniert beim Lettland Aufenthaltstitel durch Unternehmensgründung der Steuertest?

In der 50.000-€-Stufe bleibt die Erlaubnis nur gültig, wenn die Gesellschaft laut ihren Steuererklärungen jährlich mindestens 40.000 € an Steuern an den Staats- und Kommunalhaushalt zahlt. Erstattete oder erstattungsfähige Steuern zählen nicht. In der 100.000-€-Stufe liegt die Schwelle bei 100.000 €, und die Steuern lettischer Tochtergesellschaften werden angerechnet. Steuerschulden über 150 € führen zu Versagung oder Widerruf, außer bei genehmigtem Zahlungsplan[1].

Golden Visa Lettland Fonds: Gibt es diese Option schon?

Nur auf dem Papier. § 27 Abs. 1 Nr. 36 gewährt eine Erlaubnis von bis zu fünf Jahren für 150.000 €, die für mindestens fünf Jahre bei einem vom Staat gegründeten Verwalter alternativer Investmentfonds angelegt werden, plus 10.000 € an den Haushalt. Laut PMLP kann die Vorschrift noch nicht angewendet werden, weil der Fonds nicht gegründet ist. Laut dem Streichungsentwurf vom 3. September 2026 sind keine Zahlungen eingegangen. Russische und belarussische Staatsangehörige sind davon ausgeschlossen[2][9][21].

Kann meine Familie ebenfalls Aufenthaltserlaubnisse erhalten?

Ja. Nach § 27 Abs. 3 können Familienangehörige Erlaubnisse für dieselbe Dauer wie der Investor beantragen. Sie zahlen nicht die Staatszahlung von 10.000 €, wohl aber jeweils 160 € für die Prüfung und 75 € für die Registrierung im regulären Verfahren. Familienangehörige eines Investors haben uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang. Als Minderjährige einbezogene Kinder können auch volljährig weiter verlängern. Wird der Investor abgelehnt, gilt das auch für die Familie[1][4].

Muss ich in Lettland leben, um die Erlaubnis zu behalten?

Das Gesetz schreibt für die Erlaubnis auf dem Unternehmensweg keinen Mindestaufenthalt vor. Die Bedingungen betreffen die Investition und die Steuern der Gesellschaft. Für den Daueraufenthalt zählt das Leben vor Ort: Sie brauchen fünf Jahre ununterbrochenen Aufenthalt, ohne Abwesenheit von mehr als sechs Monaten am Stück und insgesamt höchstens zehn Monaten, dazu Lettisch auf Niveau A2 und einen Kurs zu Kultur und Geschichte[1].

Gibt es einen Golden Visa Lettland Weg zur Staatsbürgerschaft?

Nur über die reguläre Einbürgerung. Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts können Sie den Daueraufenthalt beantragen. Das Staatsbürgerschaftsgesetz verlangt dann weitere fünf Jahre ab dem Datum des Daueraufenthalts, fließendes Lettisch, Prüfungen zu Verfassung, Hymne, Geschichte und Kultur, ein legales Einkommen und ein Treuegelöbnis. Insgesamt sind das etwa zehn Jahre. Die doppelte Staatsbürgerschaft ist nur für Staatsangehörige von EU-, EFTA- und NATO-Staaten, Australiens, Brasiliens, Neuseelands und von Vertragsstaaten zulässig[6][1].

Können russische oder belarussische Staatsangehörige einen Antrag stellen?

Nein. § 27 Abs. 7 und 8 des neuen Gesetzes schließt belarussische und russische Staatsangehörige vom Unternehmensgrund aus. Eine Änderung vom 18. Juni 2026 erweiterte den Ausschluss ab 15. September 2026 auf den 150.000-€-Fondsweg; der amtliche konsolidierte Text enthält ihn. Beide Wege sind ihnen damit verschlossen. Das Kabinett kann die Wege zudem für weitere benannte Nationalitäten aus Sicherheits- oder Wirtschaftsgründen bis zu fünf Jahre aussetzen[1][22][21].

  • GriechenlandOffen (Zonen-Schwellenwerte seit Sept. 2024; höhere Grunderwerbsteuer angekündigt)
    Griechenland Aufenthalt durch Bankeinlage

    Mindestinvestition: 250.000 € Umnutzung/denkmalgeschütztes Gebäude · 400.000 € Regionen · 800.000 € Attika, Thessaloniki & große Inseln

  • UngarnOffen – politisches Überprüfungsrisiko nach der Wahl im April 2026
    Golden Visa Ungarn

    Mindestinvestition: 250.000 € Immobilienfonds (5 Jahre Haltedauer) / 1.000.000 € Spende an eine Universität

  • ItalienOffen (Schwellenwerte seit 2020 unverändert; Russland/Belarus ausgesetzt)
    Golden Visa Italien Kosten

    Mindestinvestition: 250.000 € innovatives Startup · 500.000 € italienisches Unternehmen · 1 Mio. € Spende · 2 Mio. € Staatsanleihen

  • MaltaOffen (MPRP, Gebührenreform seit Juli 2025)
    Golden Visa Malta

    Mindestinvestition: 99.000 € Gebühren + 375.000 € Immobilienkauf oder 14.000 €/Jahr Miete

  • MontenegroOffen – 150.000-€-Schwelle wird vom Verfassungsgericht geprüft
    Montenegro Aufenthaltsgenehmigung durch Investition

    Mindestinvestition: Immobilie mit 150.000 € Steuerwert (Bemessungsgrundlage), seit 17. Jan. 2026

  • PortugalOffen (Immobilienweg seit Okt. 2023 geschlossen)
    Golden Visa Portugal

    Mindestinvestition: 500.000 € Fonds / 250.000 € Kulturspende (200.000 € in dünn besiedelten Gebieten)

Quellen

  1. 1.Imigrācijas likums (Immigration Law), adopted 20 August 2026 – Latvijas Vēstnesis (official gazette), No. 167, 1 Sep 2026Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  2. 2.Spēkā stājas jaunais Imigrācijas likums: galvenās izmaiņas un prasības – Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde (PMLP), LatviaOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  3. 3.Stājas spēkā jaunais Imigrācijas likums – LV portāls (official publisher Latvijas Vēstnesis)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  4. 4.Cabinet Regulation No. 731 of 26 Nov 2024: state fees for migration services – Latvijas Vēstnesis / Likumi.lvOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  5. 5.Imigrācijas likums (Immigration Law of 31 Oct 2002, repealed 15 Sep 2026) – Latvijas Vēstnesis / Likumi.lvOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  6. 6.Citizenship Law (Pilsonības likums), Sections 9 and 12 – Latvijas Vēstnesis / Likumi.lvOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  7. 7.Vai Latvijai tirgot «zelta vīzas»? Saeima otrreiz caurskata un pieņem jauno Imigrācijas likumu – LSM (Latvian Public Broadcasting) (2. Oktober 2026)
  8. 8.Ierobežo uzturēšanās atļauju piešķiršanu Krievijas un Baltkrievijas investoriem – LSM (Latvian Public Broadcasting) (2. Oktober 2026)
  9. 9.Latvia's New €150,000 Golden Visa Fund Route Faces Proposal for Complete Removal – Outbound Investment Group (2. Oktober 2026)
  10. 10.Latvia's Property Golden Visa Ends on 15 September 2026: What Replaces It – Lex & Finance (Riga) (2. Oktober 2026)
  11. 11.Jaunais Imigrācijas likums: ko sagaidīt darba devējiem, investoriem un termiņuzturēšanās atļauju turētājiem – COBALT (law firm) (2. Oktober 2026)
  12. 12.Latvia – Individual – Taxes on personal income – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
  13. 13.Latvia – Individual – Residence – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
  14. 14.Latvia – Corporate – Taxes on corporate income – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
  15. 15.Share capital investor (residence permit information) – Pilsonības un migrācijas lietu pārvalde (PMLP), LatviaOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  16. 16.Euro foreign exchange reference rates: US dollar (EXR.D.USD.EUR.SP00.A) – European Central BankOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  17. 17.Jaunais Imigrācijas likums: ko sagaidīt darba devējiem, investoriem un termiņuzturēšanās atļauju turētājiem – LV portāls (opinion by Ģirts Laviņš, COBALT) (2. Oktober 2026)
  18. 18.2026 Latvian parliamentary election – Wikipedia (2. Oktober 2026)
  19. 19.Latvia – Individual – Other taxes – PwC Worldwide Tax Summaries (2. Oktober 2026)
  20. 20.Latvia Golden Visa 2026: €50K & €150K Routes – Bimaris Legal (2. Oktober 2026)
  21. 21.Imigrācijas likums (Immigration Law of 20 Aug 2026), consolidated text with amendments – Latvijas Vēstnesis / Likumi.lvOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  22. 22.Grozījums Imigrācijas likumā (amendment adding s. 27(1)(36) to s. 27(7)–(8)), adopted 18 June 2026 – Latvijas Vēstnesis, No. 119A, 26 Jun 2026Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
  23. 23.Constitution of the Republic of Latvia (Satversme), Articles 11–12 – Latvijas Vēstnesis / Likumi.lvOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)

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