Golden Visa Frankreich: die Investoren-Talentkarte ab 300.000 € im Jahr 2026
Das Golden Visa Frankreich ist kein Programm für Immobilienkäufer. Gemeint ist der Investorenzweig der mehrjährigen „talent“-Aufenthaltskarte: Drittstaatsangehörige, die mindestens 300.000 € in materielles oder immaterielles Anlagevermögen eines Unternehmens in Frankreich investieren – persönlich oder über eine Gesellschaft, die sie leiten oder an der sie mindestens 30 % halten – und binnen vier Jahren Arbeitsplätze schaffen oder sichern, erhalten mit Ehepartner und minderjährigen Kindern eine bis zu vier Jahre gültige Karte[1][2][5]. Seit 16. Juni 2025 heißt der Weg nicht mehr „passeport talent – investisseur économique“, sondern ist Teil der Karte mit dem Vermerk talent – porteur de projet nach Artikel L421-16 des französischen Ausländergesetzbuchs (CESEDA) und Artikel R421-35 seines Verordnungsteils[2][3][4].
Stand 2. Oktober 2026 ist der Weg offen, und die Schwelle von 300.000 € ist unverändert. Neu sind 2026 höhere Gebühren und strengere Integrationshürden auf späteren Stufen: Die Kartengebühren stiegen am 1. Mai 2026, die Anforderungen an Französischkenntnisse und Staatsbürgerkunde-Prüfung für die zehnjährige Aufenthaltskarte und die Einbürgerung am 1. Januar 2026[1][10][18]. Dieser Ratgeber behandelt anrechenbare Investitionen, Gesamtkosten, Familienregeln, Ablauf, Steuern für Neuzuzügler, den Weg zu Zehnjahreskarte und Staatsangehörigkeit sowie Alternativen – etwa die Besucherkarte für passive Einkünfte ohne eigenes Unternehmen.
Zuletzt geprüft:
Frankreich Aufenthaltsgenehmigung durch Investition: So funktioniert es
Ein klassisches Golden Visa – Wohnung kaufen oder Fondsanteile zeichnen, Aufenthaltstitel erhalten – hatte Frankreich nie. Der Investorenweg ist wirtschaftlich ausgerichtet: Das Geld muss in das Anlagevermögen eines echten Unternehmens fließen und Arbeitsplätze nach sich ziehen. Karteninhaber dürfen die mit der Investition verbundene gewerbliche Tätigkeit ohne gesonderte Arbeitserlaubnis ausüben[1][5].
Rechtsgrundlage und zuständige Behörden
Das Einwanderungsgesetz vom 26. Januar 2024 (Gesetz 2024-42) fasste die Talentpass-Artikel neu: Die früheren Artikel L421-17 und L421-18 (innovative Projekte bzw. Investoren) wurden aufgehoben, und Artikel L421-16 sieht nun eine einzige mehrjährige Karte mit dem Vermerk talent – porteur de projet („Projektträger“) für Unternehmensgründer, Gründer innovativer Projekte und Direktinvestoren vor, für höchstens vier Jahre[3]. Das Dekret 2025-539 vom 13. Juni 2025 setzte den Verordnungsteil zum 16. Juni 2025 in Kraft. Es bündelte die Unterkategorien in zwei Vermerken, „talent – salarié qualifié“ und „talent – porteur de projet“, und ließ die Investorenbedingungen unverändert[4][21]. Konsulate erteilen das Visum für den langfristigen Aufenthalt, Präfekturen stellen die Karte über das ANEF-Portal des Innenministeriums aus und verlängern sie[1][6]. Business France informiert Investoren über den Dienst „Welcome to France“[5].
Aktueller Stand
Der Weg ist offen. Die Investitionsschwelle liegt weiterhin bei 300.000 €, festgelegt in Artikel R421-35 (in der seit 16. Juni 2025 geltenden Fassung)[2]. Der Betrag stammt aus der Reform von 2016, die die alte Zehnjahreskarte für einen „außergewöhnlichen wirtschaftlichen Beitrag“ (10 Mio. € oder 50 Arbeitsplätze) durch diese viel niedrigere Schwelle ersetzte[17]. Verglichen mit südeuropäischen Programmen wird der Weg selten genutzt; eigene Statistiken veröffentlicht Frankreich nicht.
Investitionswege und Mindestbeträge
| Weg | Minimum | Wichtigste Bedingungen | Karte |
|---|---|---|---|
| Talent – porteur de projet: direkte wirtschaftliche Investition (der Investorenweg) | 300.000 € in materielles oder immaterielles Anlagevermögen | Persönlich oder über eine Gesellschaft, die Sie leiten oder an der Sie ≥ 30 % halten; Arbeitsplätze binnen 4 Jahren schaffen oder sichern[2][5] | Mehrjährige Karte, bis zu 4 Jahre, verlängerbar; Familie eingeschlossen |
| Talent – porteur de projet: Unternehmensgründung | 30.000 € Investition in das Projekt | Master-Abschluss oder 5 Jahre vergleichbare Erfahrung; reales und ernsthaftes Projekt; Mittel mindestens in Höhe des jährlichen Brutto-Mindestlohns (SMIC); Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums[2][6] | Mehrjährige Karte, bis zu 4 Jahre |
| Karte entrepreneur / profession libérale (Selbstständige) | Kein fester Betrag | Tragfähige Tätigkeit, vorab von der Arbeitsbehörde für Ausländer begutachtet; Mittel mindestens in Höhe des SMIC; EU-Bankkonto und Geschäftsräume nachweisen[16] | 1-jährige Karte, danach mehrjährig |
| Besucherkarte (passive Einkünfte, keine Erwerbstätigkeit) | Keine Investition; 17.735,19 € Mittel pro Jahr (Einzelperson) | Verpflichtung, in Frankreich nicht zu arbeiten; Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt[7] | 1-jährige Karte, verlängerbar |
Frankreich Aufenthaltstitel durch Unternehmensgründung oder Beteiligung: Was für die 300.000 € zählt
Gemeint sind Visum und Karte auf Grundlage der Direktinvestition – ob Sie eine Gesellschaft gründen, sich beteiligen oder persönlich investieren. Artikel R421-35 nennt drei Prüfsteine[2]:
- Betrag und Art der Vermögenswerte. Sie tätigen eine Investition von mindestens 300.000 € in immobilisations corporelles ou incorporelles (materielles oder immaterielles Anlagevermögen) in Frankreich oder verpflichten sich dazu.
- Kontrolle. Sie investieren persönlich, über eine Gesellschaft, die Sie leiten, oder über eine Gesellschaft, an deren Kapital Sie mindestens 30 % halten.
- Arbeitsplätze. Die Investition muss binnen vier Jahren Arbeitsplätze schaffen oder sichern, oder Sie verpflichten sich dazu.
Sachanlagen sind etwa Produktionsanlagen, Grundstücke, Gebäude und Einrichtungen, die das Unternehmen nutzt oder vermietet. Immaterielle Anlagen sind Gründungskosten, Forschung, Patente, Lizenzen und behördliche Genehmigungen[17]. Laut Business France zählen Kapitaleinlagen, reinvestierte Gewinne und Darlehen zwischen verbundenen Unternehmen, rein finanzielle Anlagen nicht[5]. Aktiendepot, Festgeld, Anleihen oder Eigenheim reichen also nicht. Gewerbeimmobilien können zählen, wenn sie Anlagevermögen des Unternehmens sind (etwa selbst genutzte oder vermietete Räume); wie eine Präfektur ein überwiegend immobilienbezogenes Projekt bewertet, hängt aber von der Beschäftigungswirkung ab. Lassen Sie sich vor einer Immobilienstruktur beraten.
Eine feste Mindestzahl an Arbeitsplätzen gibt es nicht. Der frühere 50-Stellen-Test wich einer allgemeinen Pflicht, Beschäftigung zu schaffen oder zu sichern, gemessen an Ihrem Investitions- oder Businessplan[17]. Nach Artikel R421-36 kann die Karte entzogen werden, wenn das Projekt nicht binnen eines Jahres begonnen hat oder die Mittel aus rechtswidriger Tätigkeit stammen[2]. Zur Verlängerung weisen Sie Investition und Arbeitsplätze nach oder legen ein neues Investitionsprojekt vor[5][6].
Mitunter heißt es, der Investorenweg brauche eine vorherige Zustimmung des Wirtschaftsministeriums. Tatsächlich betrifft dessen Stellungnahme, ob ein Projekt „real und ernsthaft“ ist (R421-33), die Unternehmensgründung; eine gesonderte Stellungnahme (R421-34-1) gilt für innovative Projekte. Der Investorenartikel R421-35 kennt keinen solchen Schritt[2].
Golden Visa Frankreich Kosten
| Posten | Betrag | Wer zahlt / Hinweise |
|---|---|---|
| Qualifizierende Investition | Mindestens 300.000 € | Anlagevermögen des Unternehmens; keine Gebühr, aber unternehmerisches Risiko |
| Antrag auf Visum für den langfristigen Aufenthalt | 99 €[5] | Pro Antragsteller, beim Konsulat oder Visazentrum |
| Validierung des VLS-TS (falls ein Visum erteilt wird, das als Aufenthaltstitel gilt) | 300 € Steuer (vor dem 1. Mai 2026: 200 €)[10] | Online über ANEF zu zahlen; KPMG nennt zusätzlich 50 € Stempelgebühr, andere Berater 300 € insgesamt – Betrag bei der Validierung prüfen |
| Erste mehrjährige Talentkarte | 350 € = 300 € Steuer + 50 € Stempelgebühr (zuvor 225 €)[1][10][11] | Pro erwachsenem Karteninhaber |
| Verlängerung der Karte | 250 € (zuvor 225 €)[10] | Bei jeder Verlängerung, Regelsatz |
| Zuschlag bei verspäteter Verlängerung | 180 € zusätzlich[7][8] | Bei Antrag nach Ablauf der Karte |
| Zehnjährige Aufenthaltskarte (nach 5 Jahren) | 350 € Erstausstellung; 250 € Verlängerung[8] | Pro Erwachsenem |
| Stempelgebühr für die Einbürgerung | 255 € (bis 30. April 2026: 55 €)[9][10] | Pro Antrag |
| Gesellschaftsgründung, Buchhaltung und Abschlussprüfung | Meist 2.000–10.000 € pro Jahr (Marktspanne, nicht offiziell) | Abhängig von Rechtsform und Größe |
| Anwalt für Ausländerrecht und Erstellung des Businessplans | Meist 5.000–25.000 € (Marktspanne, nicht offiziell) | Festpreise variieren stark |
| Beeidigte Übersetzungen | Variabel[6] | Fremdsprachige Dokumente müssen übersetzt werden |
| Erwerbsnebenkosten, falls die Gesellschaft Räume kauft | Rund 7–8 % bei Bestandsimmobilien; weniger bei Neubauten (übliche Notarschätzung) | Nur wenn Immobilien Teil der Investition sind |
Golden Visa Frankreich Voraussetzungen 2026
Für einen Erstantrag auf dem Investorenweg verlangt die Checkliste des Innenministeriums[6]:
- Gültiger Reisepass, gültiges Visum für den langfristigen Aufenthalt oder Aufenthaltstitel und digitales Passfoto (ePhoto-Nummer).
- Wohnsitznachweis in Frankreich, höchstens sechs Monate alt (Versorgerrechnung, Mietvertrag, Hotelrechnung oder Gastgeberbescheinigung).
- Nachweis einer getätigten oder zugesagten Investition von mindestens 300.000 € in materielles oder immaterielles Anlagevermögen in Frankreich.
- Nachweis, dass Sie die Gesellschaft persönlich leiten oder mindestens 30 % des Kapitals halten.
- Bei Verlängerung: Nachweise über geschaffene oder gesicherte Arbeitsplätze.
In der Praxis erwarten Konsulate und Präfekturen zudem einen Business- oder Investitionsplan mit Beschäftigungswirkung, den Nachweis der rechtmäßigen Mittelherkunft (Artikel R421-36 erlaubt den Entzug bei Mitteln aus rechtswidrigen Tätigkeiten), Gesellschaftsunterlagen wie Satzung und Handelsregisterauszug (Kbis) sowie ein einwandfreies Führungszeugnis[2][17]. Französischkenntnisse sind für die Talentkarte nicht vorgeschrieben. Talentkarten-Inhaber sind nach CESEDA-Artikel L413-5 vom republikanischen Integrationsvertrag befreit; die seit 1. Januar 2026 geltenden Anforderungen an eine erste mehrjährige Karte (A2 und Staatsbürgerkunde-Prüfung) gelten für sie nicht[18]. Unterlagen sind als lesbare digitale Kopien einzureichen, wo nötig übersetzt[6]. In der Checkliste des Innenministeriums heißt dieser Weg auch „French Tech Visa for investors“[6].
Der Weg steht nur Staatsangehörigen von Ländern außerhalb von EU, EWR und Schweiz offen; algerische Staatsangehörige fallen stattdessen unter das französisch-algerische Abkommen[5]. Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen diese Karte also nicht – relevant ist sie für Unternehmer ohne EU-Pass, auch wenn sie im deutschsprachigen Raum leben.
Familienangehörige und Unterhaltsberechtigte
Ehepartner und minderjährige Kinder kommen über das vereinfachte Verfahren für „begleitende Familienangehörige“ mit, ohne regulären Familiennachzug. Der Ehepartner erhält eine Karte talent (famille) mit derselben Gültigkeitsdauer wie Ihre[1][5]. Familienangehörige dürfen in Frankreich arbeiten[1]. Kinder erhalten mit Volljährigkeit eine eigene Karte und können dann selbst Anträge stellen. Eltern und andere Verwandte sind nicht erfasst.
Familienkosten im Überblick
| Familienmitglied | Berechtigt? | Wichtigste Behördenkosten |
|---|---|---|
| Ehepartner | Ja, Karte talent (famille)[1] | 99 € Visum + Kartengebühr (die offizielle Seite zur Talentkarte nennt 350 €; den Satz für Familienkarten bitte bestätigen lassen) |
| Minderjährige Kinder | Ja | Je 99 € Visum; Minderjährige brauchen in der Regel bis 18 keine Aufenthaltskarte |
| Volljährige Kinder | Nein: eigener Status nötig | Nicht von der Familienkarte erfasst |
| Eltern | Nein | Nicht erfasst; Besucherkarte oder anderer Status nötig |
Antragsverfahren Schritt für Schritt
Zwei Stufen: erst das Visum für den langfristigen Aufenthalt beim Konsulat, dann die Karte bei der Präfektur über ANEF[1][5].
- 1
Investition strukturieren
- 2
- 3
Visum für den langfristigen Aufenthalt beantragen
Beantragen Sie das Visum beim französischen Konsulat oder Visazentrum im Ausland, frühestens drei Monate vor der Einreise; die Gebühr beträgt 99 €[5]. Familienangehörige stellen ihre Anträge gleichzeitig.
- 4
- 5
Gebühren zahlen und Karte abholen
Nach der Zustimmung der Präfektur zahlen Sie 300 € Steuer und 50 € Stempelgebühr (350 €) und holen die mehrjährige Karte ab, die bis zu vier Jahre gilt[1].
- 6
Bearbeitungszeit und Zeitplan
| Phase | Übliche Dauer | Hinweise |
|---|---|---|
| Businessplan, Strukturierung und Due Diligence | 1–3 Monate | Je nach Vorhaben und Compliance-Prüfung der Bank |
| Entscheidung über das Visum für den langfristigen Aufenthalt | Etwa 2–8 Wochen (Schätzungen von Beratern) | Je nach Konsulat und Saison; keine offizielle Angabe |
| Kartenantrag über ANEF nach der Einreise | Einige Wochen bis wenige Monate | Präfekturen sind sehr unterschiedlich ausgelastet |
| Gültigkeit der Karte | Bis zu 4 Jahre[1][3] | Verlängerungsantrag 4 bis 2 Monate vor Ablauf |
| Zehnjährige Aufenthaltskarte (Daueraufenthalt-EU) | Nach 5 Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt[8] | Französisch B1 und Staatsbürgerkunde-Prüfung (seit 1. Januar 2026) |
| Entscheidung über die Einbürgerung | Bis zu 18 Monate nach vollständigem Antrag[9] | Nach 5 Jahren Aufenthalt, in bestimmten Fällen nach 2 Jahren |
Steuern: Steuerwohnsitz, Impatriierten-Regelung und Vermögensteuern
Die Karte allein begründet keine Steuerpflicht. Wer aber Haushalt, hauptsächlichen Aufenthaltsort, berufliche Haupttätigkeit oder wirtschaftlichen Interessenmittelpunkt nach Frankreich verlegt, wird in der Regel steuerlich ansässig – und wer das französische Unternehmen führt, auf dem die Karte beruht, meist auch. Klären Sie die Steuerlage vor dem Umzug.
Einkommensteuer und Kapitalerträge
Ansässige versteuern ihr Welteinkommen progressiv mit bis zu 45 % plus Sozialabgaben. Für Einkünfte ab 2026 stieg die Pauschalsteuer (PFU) auf Dividenden, Zinsen und Wertpapiergewinne auf 31,4 % (12,8 % Einkommensteuer plus 18,6 % Sozialabgaben), nachdem die CSG auf Kapitaleinkünfte um 1,4 Punkte angehoben wurde. Lebensversicherungen, Mieteinkünfte und Immobiliengewinne behalten die CSG von 9,2 %[19]. Das Haushaltsgesetz 2026 verlängerte außerdem die contribution différentielle sur les hauts revenus, eine effektive Mindeststeuer von 20 % auf Einkommen über 250.000 € (Alleinstehende) bzw. 500.000 € (Paare), bis das Haushaltsdefizit unter 3 % des BIP sinkt[15].
Die Impatriierten-Regelung (Artikel 155 B)
Aus dem Ausland angeworbene Arbeitnehmer und wie Arbeitnehmer besteuerte Geschäftsführer, die in den fünf Vorjahren nicht in Frankreich ansässig waren, können eine Impatriierungsprämie (tatsächlich oder pauschal 30 % des Gehalts) sowie 50 % bestimmter passiver Auslandseinkünfte (Dividenden, Zinsen, Wertpapiergewinne) steuerfrei stellen, und zwar bis zum 31. Dezember des achten Jahres nach Dienstantritt[14]. Selbstständige sind ausgenommen. Ob ein Gründer-Investor als angestellter Geschäftsführer seiner eigenen Gesellschaft darunterfällt, hängt vom Einzelfall ab; holen Sie eine verbindliche Auskunft oder Fachrat ein.
Vermögen, Holdings und Erbschaft
Frankreich besteuert ein Netto-Immobilienvermögen über 1,3 Mio. € zum 1. Januar (IFI). Erfasst wird weltweiter Immobilienbesitz; wer in den fünf Vorjahren nicht ansässig war, zahlt bis 31. Dezember des fünften Jahres nach Zuzug nur auf französische Immobilien. Beruflich selbst genutzte Immobilien können befreit sein[12]. Für Geschäftsjahre mit Ende ab 31. Dezember 2026 gilt eine neue 20-%-Steuer auf „Luxusgüter“ (etwa Jachten, Flugzeuge, Luxusautos und Wohnimmobilien) in familienkontrollierten passiven Holdinggesellschaften mit einem Vermögen ab 5 Mio. €[15]. Hatte der Erblasser seinen Wohnsitz in Frankreich, unterliegt das weltweite Vermögen der Erbschaftsteuer: Ehepartner sind befreit, Kinder haben je Elternteil 100.000 € Freibetrag, die Sätze in direkter Linie erreichen aber 45 %[13].
Golden Visa Frankreich Weg zur Staatsbürgerschaft
Die Talentkarte führt zum Daueraufenthalt und möglicherweise zur französischen Staatsangehörigkeit, aber nicht automatisch. Die Einbürgerung ist eine Ermessensentscheidung. Staatsbürgerschaft durch Investition gibt es in Frankreich nicht; Programme dafür zeigt unser Überblick zur EU-Staatsbürgerschaft durch Investition.
Daueraufenthalt: die Zehnjahreskarte
Nach fünf Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt können Talentkarten-Inhaber die verlängerbare zehnjährige Daueraufenthaltskarte-EU beantragen. Erlaubt sind Abwesenheiten bis sechs Monate am Stück und zehn Monate insgesamt. Seit 1. Januar 2026 sind Französisch B1 und die bestandene Staatsbürgerkunde-Prüfung nötig, dazu stabile Mittel mindestens in Höhe des Mindestlohns und eine Krankenversicherung. Die Karte kostet 350 €[8][18]. Auch Business France verweist auf den Zugang zum Daueraufenthalt nach fünf Jahren[5].
Einbürgerung
Regulär sind fünf Jahre Aufenthalt in Frankreich erforderlich. Zwei Jahre genügen für Absolventen einer französischen Hochschule nach zwei Studienjahren, für Personen, die Frankreich durch ihre Fähigkeiten und Talente wichtige Dienste geleistet haben oder leisten können, und bei außergewöhnlicher Integration (bürgerschaftliches, wissenschaftliches, wirtschaftliches, kulturelles oder sportliches Engagement)[9]. Seit 1. Januar 2026 sind Französisch B2 und die Staatsbürgerkunde-Prüfung Pflicht, dazu ein Assimilationsgespräch. Die Stempelgebühr beträgt 255 €; die Verwaltung entscheidet binnen bis zu 18 Monaten (12 Monate, wenn Sie seit mindestens zehn Jahren in Frankreich leben)[9][18]. „Aufenthalt“ meint den tatsächlichen Lebensmittelpunkt in Frankreich, nicht bloß eine Karte.
Frankreich erlaubt die doppelte Staatsangehörigkeit; prüfen Sie, ob Ihr bisheriger Staat das auch tut. Deutsche dürfen seit 27. Juni 2024 Mehrstaatigkeit haben, da § 25 StAG weggefallen ist[22]. Österreicher verlieren ihre Staatsbürgerschaft grundsätzlich, wenn sie vorher keine Beibehaltungsbewilligung erhalten (§ 27 StbG)[23].
Vor- und Nachteile
Vorteile
- Die Schwelle von 300.000 € ist für westeuropäische Verhältnisse moderat und seit 2016 unverändert
- Mehrjährige Karte von bis zu 4 Jahren von Anfang an, ohne jährliche Verlängerung
- Der Ehepartner erhält eine Karte talent (famille) mit Arbeitserlaubnis
- Befreiung vom Integrationsvertrag, daher kein Sprachtest für die Talentkarte selbst
- Zehnjahreskarte nach 5 Jahren, Einbürgerung möglich nach 5 (teils 2) Jahren
- Reisefreiheit im Schengenraum und Zugang zu einem großen EU-Markt
Nachteile
- Keine passive Option: kein Immobilien-, Fonds- oder Anleiheweg; das Geld muss ins Betriebsvermögen
- Arbeitsplätze müssen bei der Verlängerung nachgewiesen werden
- Die Karte kann entzogen werden, wenn das Projekt nicht binnen eines Jahres begonnen hat
- Hohe persönliche Steuern: Pauschalsteuer von 31,4 % auf Einkünfte ab 2026 und IFI auf Immobilien
- Behördengebühren seit 1. Mai 2026 gestiegen; für die Einbürgerung ist jetzt Französisch B2 nötig
- Ermessenspraxis der Präfekturen und ungleiche Bearbeitungszeiten
Frankreich Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit: die Besucherkarte
Wer in Frankreich von eigenen Mitteln leben will, ohne ein Unternehmen zu führen, braucht nicht den Investorenweg, sondern das Visum „visiteur“ für den langfristigen Aufenthalt, gefolgt von der carte de séjour temporaire visiteur. Nachzuweisen sind Mittel von mindestens 1.477,93 € netto im Monat (17.735,19 € im Jahr) für eine Einzelperson, gekoppelt an den Netto-Mindestlohn, dazu eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt und eine handschriftliche Erklärung, in Frankreich nicht zu arbeiten. Die Karte gilt ein Jahr und ist verlängerbar. Die Erstkarte kostet 350 €, jede Verlängerung 250 €[7]. Bei Familien erwarten Konsulate deutlich mehr als das Minimum, dazu eine Unterkunft. Besucherjahre zählen für die fünf Jahre bis zur Zehnjahreskarte (B1 und Staatsbürgerkunde-Prüfung vorausgesetzt)[8].
Für wen es passt und wer sich anderswo umsehen sollte
Geeignet ist der Weg für Unternehmer und Familienunternehmen, die in Frankreich tatsächlich operativ tätig werden: ein laufendes Unternehmen kaufen oder ausbauen, einen Produktions-, Hotellerie- oder Tech-Standort aufbauen oder ein ausländisches Geschäft nach Frankreich bringen, sodass Arbeitsplätze von selbst entstehen. Ebenso Investoren, die sofort eine Vierjahreskarte und einen glaubwürdigen Weg zum Daueraufenthalt für die Familie wollen.
Umsehen sollten Sie sich anderswo, wenn Sie einen passiven Aufenthaltstitel ohne eigenes Engagement suchen. Ein Fondsweg wie beim Golden Visa Portugal über Investmentfonds oder die Immobilienschwellen des Golden Visa Griechenland passen dafür besser. Gleiches gilt, wenn Sie niedrige Steuern suchen (denken Sie an einen Wohnsitz in Monaco oder die Pauschalbesteuerung in der Schweiz) oder wenn Sie nur eine Schengen-Basis ohne echten Umzug brauchen. Mit Mitteln, aber ohne Businessplan ist die Besucherkarte einfacher.
Alternativen im Vergleich
- Golden Visa Italien (Investorenvisum): 250.000 € in ein innovatives Startup oder 500.000 € in eine italienische Gesellschaft, dazu eine optionale Pauschalsteuer auf Auslandseinkünfte. Das nächstverwandte unternehmensbasierte Modell.
- Portugals Aufenthaltsgenehmigung durch Investition: 500.000 € in qualifizierte Fonds, geringe Aufenthaltspflicht, nach der Reform von 2026 aber längerer Weg zur Staatsangehörigkeit.
- Griechisches Golden Visa über Immobilien: ab 250.000 € für Umnutzungsimmobilien, ohne Aufenthaltspflicht.
- Golden Visa Malta (Permanent Residence Programme): Daueraufenthalt vom ersten Tag an, gegen staatliche Beiträge plus Immobilie.
- Golden Visa Luxemburg für Investoren: 500.000 € in eine Gesellschaft oder deutlich höhere Einlagen.
- Aufenthalt in Monaco: Bankeinlage und Wohnung direkt neben Frankreich, ohne persönliche Einkommensteuer.
Den vollständigen Vergleich bieten unser Ratgeber bestes Golden Visa Europa im Vergleich, die Übersicht günstigstes Golden Visa nach Budget, die Programme mit der schnellsten Einbürgerung und unser Golden-Visa-Überblick nach Region und Budget. Spaniens früheres Programm behandelt die Seite zum Status des Golden Visa Spanien.
Häufige Fragen
Gibt es in Frankreich ein Golden Visa?
Nicht im klassischen Sinn. Einen Immobilien- oder Fondsweg hat Frankreich nicht. Das Gegenstück ist der Investorenzweig der mehrjährigen Talentkarte (talent – porteur de projet). Er verlangt mindestens 300.000 € in Anlagevermögen eines Unternehmens in Frankreich, persönlich oder über eine Gesellschaft, die Sie leiten oder an der Sie mindestens 30 % halten, sowie neue oder gesicherte Arbeitsplätze binnen vier Jahren. Die Karte gilt bis zu vier Jahre und ist verlängerbar; Ehepartner und minderjährige Kinder können mitkommen[1][2].
Was sind die Golden Visa Frankreich Voraussetzungen 2026?
Nötig sind 300.000 € (investiert oder zugesagt) in Anlagevermögen eines französischen Unternehmens, dessen persönliche Leitung oder mindestens 30 % des Kapitals und neue oder gesicherte Arbeitsplätze binnen vier Jahren. Dazu kommen Reisepass, Visum für den langfristigen Aufenthalt, Wohnsitznachweis und Investitionsbelege. Französischkenntnisse sind nicht nötig, da Talent-Inhaber vom Integrationsvertrag befreit sind. Die Gebührenregeln haben sich am 1. Mai 2026 geändert[2][6][18].
Wie hoch sind die Golden Visa Frankreich Kosten insgesamt?
Planen Sie 300.000 € Investition ein, dazu 99 € pro Visum, 350 € für die Erstkarte (300 € Steuer plus 50 € Stempelgebühr) und 250 € pro Verlängerung. Wer ein VLS-TS hat, zahlt 300 € für die Validierung. Gründung, Buchhaltung und Anwalt kosten im ersten Jahr zusammen oft 10.000–35.000 € (Marktspannen, nicht offiziell). Kauft die Gesellschaft Räume, fallen bei Bestandsimmobilien Erwerbsnebenkosten von rund 7–8 % an[1][5][10].
Bekomme ich eine Frankreich Aufenthaltsgenehmigung durch Investition in Immobilien?
Nicht mit einem Eigenheim. Selbst genutzte Wohnimmobilien und rein finanzielle Anlagen zählen nicht. Immobilien zählen nur als Anlagevermögen eines Unternehmens, etwa Betriebsräume oder von der Gesellschaft vermietete Objekte, und auch dann muss das Projekt Arbeitsplätze schaffen oder sichern. Die Präfekturen prüfen das gesamte Geschäftsmodell; eine überwiegend immobilienbasierte Struktur birgt daher Ablehnungsrisiko[2][5][17].
Frankreich Aufenthaltstitel durch Unternehmensgründung: Was unterscheidet Gründer- und Investorenweg?
Beide fallen unter talent – porteur de projet. Der Investorenweg verlangt 300.000 € in Anlagevermögen und eine Beschäftigungszusage, keinen Abschluss. Der Gründungsweg verlangt nur 30.000 €, dafür aber einen Master-Abschluss oder fünf Jahre vergleichbare Berufserfahrung, Mittel mindestens in Höhe des Mindestlohns und eine positive Stellungnahme des Wirtschaftsministeriums, dass das Projekt real und ernsthaft ist[2][6].
Ist ein Frankreich Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit mit passivem Einkommen möglich?
Ja: über das Besuchervisum für den langfristigen Aufenthalt und die einjährige Besucherkarte. Nachzuweisen sind mindestens 1.477,93 € netto im Monat (17.735,19 € im Jahr) für eine Einzelperson, eine Krankenversicherung für den gesamten Aufenthalt und die Zusage, in Frankreich nicht zu arbeiten. Die Karte wird jährlich verlängert. Die Erstkarte kostet 350 €, Verlängerungen 250 €[7].
Wie sieht der Golden Visa Frankreich Weg zur Staatsbürgerschaft aus?
Nach fünf Jahren rechtmäßigem, ununterbrochenem Aufenthalt gibt es die zehnjährige Daueraufenthaltskarte-EU, mit Französisch B1 und Staatsbürgerkunde-Prüfung. Einbürgern lassen können Sie sich regulär nach fünf Jahren, nach zwei Jahren als Absolvent eines zweijährigen Studiums in Frankreich oder bei wichtigen Diensten für Frankreich. Nötig sind B2, die Prüfung und ein Gespräch; die Gebühr beträgt 255 €, die Entscheidung dauert bis zu 18 Monate und liegt im Ermessen der Behörde[8][9].
Muss ich in Frankreich leben, um die Talentkarte zu behalten?
Eine Mindestzahl an Tagen schreiben die Investorenregeln nicht vor. Die Karte ist aber für Personen gedacht, die sich in Frankreich niederlassen und die Investition führen; die Verlängerung hängt vom Nachweis von Investition und Arbeitsplätzen ab. Für Zehnjahreskarte und Einbürgerung muss der Aufenthalt rechtmäßig und ununterbrochen sein: Für die Daueraufenthaltskarte-EU sind höchstens sechs Monate Abwesenheit am Stück und zehn Monate insgesamt in fünf Jahren erlaubt[5][8].
Ähnliche Programme
- ItalienOffen (Schwellenwerte seit 2020 unverändert; Russland/Belarus ausgesetzt)Golden Visa Italien
Mindestinvestition: 250.000 € innovatives Startup · 500.000 € italienisches Unternehmen · 1 Mio. € Spende · 2 Mio. € Staatsanleihen
- PortugalOffen (Immobilienweg seit Okt. 2023 geschlossen)Portugal Daueraufenthalt durch Investition
Mindestinvestition: 500.000 € Fonds / 250.000 € Kulturspende (200.000 € in dünn besiedelten Gebieten)
- GriechenlandOffen (Zonen-Schwellenwerte seit Sept. 2024; höhere Grunderwerbsteuer angekündigt)Golden Visa Griechenland
Mindestinvestition: 250.000 € Umnutzung/denkmalgeschütztes Gebäude · 400.000 € Regionen · 800.000 € Attika, Thessaloniki & große Inseln
- MaltaOffen (MPRP, Gebührenreform seit Juli 2025)Golden Visa Malta Kosten
Mindestinvestition: 99.000 € Gebühren + 375.000 € Immobilienkauf oder 14.000 €/Jahr Miete
- UngarnOffen – politisches Überprüfungsrisiko nach der Wahl im April 2026Golden Visa Ungarn
Mindestinvestition: 250.000 € Immobilienfonds (5 Jahre Haltedauer) / 1.000.000 € Spende an eine Universität
- ZypernOffen (Kriterien vom Mai 2023; Verschärfung im Sept. 2026 angekündigt)Golden Visa Zypern Immobilien
Mindestinvestition: 300.000 € (Neubau + MwSt., Gewerbeimmobilie, Gesellschaft oder Fonds) + 50.000 €/Jahr Einkommen
Vergleiche zu diesem Programm
Quellen
- 1.Carte de séjour pluriannuelle « talent » (verified 1 June 2026) – Service-Public.gouv.fr (Direction de l'information légale et administrative)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 2.CESEDA Articles R421-33 to R421-36: business creation, innovative project and investment – LégifranceOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 3.CESEDA legislative sub-section 4: business creation and investment (Article L421-16) – LégifranceOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 4.Décret n° 2025-539 du 13 juin 2025 relatif aux cartes de séjour « talent » – Journal officiel / LégifranceOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 5.“Talent – Economic Investor” status (last verified 11 May 2026) – Business France (Welcome to France)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 6.Demande de titre de séjour passeport talent investisseur: liste des documents justificatifs – Ministère de l'Intérieur, Direction générale des étrangers en France (ANEF)Offizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 7.Temporary residence card “visitor” (verified 1 June 2026) – Service-Public.gouv.frOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 8.EU long-term resident card (verified 1 June 2026) – Service-Public.gouv.frOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 9.Naturalisation par décret (verified 16 July 2026) – Service-Public.gouv.frOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 10.Hausse des taxes et nouvelles contributions pour les étrangers en vigueur dès le 1er mai 2026 – KPMG Avocats (2. Oktober 2026)
- 11.Immigration : une hausse des taxes sur les titres de séjour (18 March 2026) – Deloitte Société d'Avocats (2. Oktober 2026)
- 12.Impôt sur la fortune immobilière (IFI) – Service-Public.gouv.frOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 13.Droits de succession (verified 9 February 2026) – Service-Public.gouv.frOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 14.Régime des impatriés (155 B CGI) : conditions et durée (13 July 2026) – AC Legal (2. Oktober 2026)
- 15.Fiscalité des hauts revenus et patrimoines: loi de finances pour 2026 (25 February 2026) – CMS Francis Lefebvre (2. Oktober 2026)
- 16.France’s “entrepreneur / self-employed professional” residence permit: 2026 framework (21 May 2026) – Lexcase (2. Oktober 2026)
- 17.La carte de séjour pluriannuelle « passeport talent » pour investisseurs économiques en France – Lexcase (2. Oktober 2026)
- 18.Réforme immigration 2025-2026 : nouveaux critères pour les titres pluriannuels, cartes de résident et la naturalisation – Ouali Avocat (2. Oktober 2026)
- 19.Flat tax à 31,4 % : ce qui change depuis janvier 2026 – Meilleurtaux Placement (2. Oktober 2026)
- 20.Euro foreign exchange reference rates, 2 October 2026 – European Central BankOffizielle Quelle (2. Oktober 2026)
- 21.Vialto Partners regional alert: France, reform of the talent status – Vialto Partners (2. Oktober 2026)
- 22.Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): § 25 weggefallen, Mehrstaatigkeit seit 27. Juni 2024 zugelassen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Offizielle Quelle (4. Oktober 2026)
- 23.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), § 27 (Verlust durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), ÖsterreichOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
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