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GoldenVisa
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Offen (kein Kontingent); seit September 2025 persönliches Interview und Antrag im Heimatland

E-2 Visum: Voraussetzungen, Kosten und Vertragsstaaten für Investoren (2026)

Das E-2 Visum (Treaty Investor Visa) erlaubt Bürgern eines Landes mit Handels- oder Investitionsvertrag mit den USA, dort zu leben und ein mit eigenem Kapital gekauftes oder gegründetes Unternehmen zu führen[1][2]. Eine gesetzliche Mindestinvestition gibt es nicht. Das Kapital muss gemessen an den Kosten des Unternehmens „substanziell“, verbindlich eingesetzt und risikobehaftet sein, und das Unternehmen muss mehr als den bloßen Lebensunterhalt sichern[4]. Meist liegen genehmigte Fälle bei rund 100.000–200.000 US$, gut belegte kleinere klappen aber auch[17][22].

Der Status gilt jeweils bis zu zwei Jahre und ist unbegrenzt verlängerbar, solange das Unternehmen läuft; der Ehepartner darf arbeiten[1][9]. Das E-2 ist jedoch ein Nichteinwanderungsvisum und wird nie von selbst zur Green Card. Bürger von Nicht-Vertragsstaaten wie Indien, China, Brasilien und Russland sind ausgeschlossen, und der Umweg über einen gekauften Vertragsstaat-Pass (Grenada, Türkei) verlangt heute drei Jahre vorheriges Domizil dort[2][3]. Für Deutsche, Österreicher und Schweizer ist das E-2 dagegen direkt zugänglich[10]. Regeln, Kosten und Fristen mit Stand 4. Oktober 2026.

Zuletzt geprüft:

Was das E-2 Treaty Investor Visum ist

Die Kategorie E-2 beruht auf Section 101(a)(15)(E)(ii) des Immigration and Nationality Act (INA). Sie lässt Vertragsstaatsangehörige zu, die „ausschließlich einreisen, um die Geschäfte eines Unternehmens aufzubauen und zu leiten, in das sie einen substanziellen Kapitalbetrag investiert haben oder gerade aktiv investieren“[2]. Die Schwesterkategorie E-1 gilt für Treaty Traders mit substanziellem Handel zwischen den USA und ihrem Heimatland. Details regeln 22 CFR 41.51 (Außenministerium, Visa im Ausland) und 8 CFR 214.2(e) (USCIS, Statuswechsel in den USA)[1][4].

Zwei Behörden entscheiden: Botschaft oder Konsulat stellen das Visum nach einem Interview aus; USCIS bearbeitet das Formular I-129, wenn jemand bereits mit anderem Status in den USA ist und in den E-2-Status wechseln oder ihn verlängern will[1]. Es gibt weder ein jährliches Kontingent noch eine Lotterie, und das Programm ist im Oktober 2026 offen.

Es unterscheidet sich grundlegend von der EB-5-Investoren-Green-Card, die mindestens 800.000 US$ erfordert und zum Daueraufenthalt führt, und von der Trump Gold Card, einem Schenkungsmodell über 1 Mio. US$. Das E-2 ist viel günstiger, aber befristet, an ein aktives Unternehmen gebunden und nur Vertragsstaatsangehörigen offen.

E-2 Visum Voraussetzungen

Konsulat oder USCIS müssen von jedem dieser Punkte überzeugt sein[1][4]:

  • Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats. Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats (Liste unten). Mindestens 50 % des Unternehmens müssen Staatsangehörigen desselben Landes gehören[4].
  • Investition. Kapital, also Geld oder andere Vermögenswerte, das mit Gewinnerzielungsabsicht dem Risiko ausgesetzt wird. Sie müssen es besitzen und kontrollieren, und es muss bei einem Scheitern ganz oder teilweise verloren gehen. Durch das Unternehmensvermögen besicherte Darlehen zählen nicht, mit Ihrem Privatvermögen besicherte Kredite dagegen schon[4].
  • Unwiderrufliche Bindung. Geld auf einem Bankkonto reicht nicht; es muss ausgegeben oder unwiderruflich gebunden sein, etwa über ein Treuhandkonto (Escrow), das bei Visumerteilung freigegeben wird[4].
  • Substanzieller Betrag. Maßstab sind die Gesamtkosten für Kauf oder Gründung eines solchen Unternehmens, nach einer „umgekehrten Staffel“ (inverted sliding scale): Je günstiger das Unternehmen, desto höher der Anteil, den Sie selbst finanzieren müssen[4].
  • Echtes, aktives Unternehmen. Ein real operierender Betrieb, der Waren oder Dienstleistungen erbringt. Passive Anlagen wie Grundstücke, Mietimmobilien oder ein Aktiendepot qualifizieren nicht[1][4].
  • Nicht marginal. Das Unternehmen muss mehr als ein minimales Auskommen für Ihre Familie erwirtschaften oder erheblich zur Wirtschaft beitragen können, meist binnen fünf Jahren nach Betriebsbeginn; üblicher Beleg sind eingestellte US-Arbeitskräfte[1][4].
  • Aufbauen und leiten. Sie müssen das Unternehmen über mindestens 50 % Eigentum oder über die operative Kontrolle steuern[4].
  • Ausreiseabsicht. Sie müssen beabsichtigen, die USA zu verlassen, wenn Ihr E-2-Status endet[4]. Anders als beim Besuchervisum müssen Sie keinen Wohnsitz im Ausland beibehalten.
  • Legale Mittelherkunft. Sie müssen das Geld auf eine rechtmäßige Quelle zurückführen, etwa Gehalt, Verkauf einer Immobilie oder eines Unternehmens, Schenkung oder Erbschaft[1].

E-2-Mitarbeiter

Ein mindestens zu 50 % Vertragsstaatsangehörigen gehörendes Unternehmen kann auch Mitarbeiter derselben Staatsangehörigkeit holen, wenn sie leitend oder beaufsichtigend tätig sind oder unverzichtbare Fachkenntnisse haben[1][4]. Da die 3-Jahres-Domizilbedingung in der allgemeinen E-Definition steht, wird sie in der Regel auch auf Mitarbeiter mit durch Investition erworbener Staatsangehörigkeit angewandt[2].

E-2 Visum Mindestinvestition

Es gibt keine gesetzliche oder verordnungsrechtliche Mindestsumme. Weder das Gesetz noch 22 CFR 41.51 nennt einen Betrag; entscheidend ist ein Verhältnismäßigkeitstest[2][4]. 60.000 US$, die eine kleine Beratungsfirma voll finanzieren, können genügen; 300.000 US$ können scheitern, wenn das gekaufte Unternehmen 2 Mio. US$ kostet und der Rest über das Unternehmen fremdfinanziert ist.

Praktiker nennen für 2026 übereinstimmende Spannen. Meist werden vollständig finanzierte Unternehmen im niedrigen bis mittleren sechsstelligen Bereich genehmigt; unter etwa 100.000 US$ klappt es mit starken Nachweisen, dass das Unternehmen echt ist und einstellen wird[17]. Unten die Spannen einer Kanzlei für 2026 nach Unternehmensart[16] – Markterfahrung, keine Regel.

Typische E-2-Investition nach Unternehmensart

Von US-Einwanderungsanwälten 2026 genannte Investitionsspannen in der Praxis (keine gesetzliche Mindestsumme)
UnternehmensartTypische InvestitionWas den Betrag bestimmt
Beratung oder Dienstleistung80.000–150.000 US$Geringe Gründungskosten, daher werden hohe Eigenfinanzierung und frühe Einstellungen erwartet
Franchise oder Einzelhandel150.000–400.000 US$Franchisegebühr, Ladenausbau, Warenbestand und Betriebskapital
Restaurant200.000–500.000 US$Miete, Küchenausstattung, Lizenzen und Personal
Produktion300.000–1 Mio.+ US$Betriebsstätte, Maschinen und Lohnkosten
Kauf eines bestehenden UnternehmensAnteil am KaufpreisJe höher der Preis, desto geringer der nötige Eigenkapitalanteil
Spannen aus dem Kostenleitfaden 2026 von Mayo Law[16]; Verhältnismäßigkeitsregel aus 22 CFR 41.51(b)(9)[4]. Betriebskapital auf dem Geschäftskonto zählt nur, wenn es klar für den Betrieb gebunden ist.

E-2 Visum Vertragsstaaten

Antragsberechtigt sind nur Staatsangehörige der Länder auf der Vertragsliste des US-Außenministeriums[10]. Von Kanzleien 2026 veröffentlichte Listen zählen rund 80 E-2-Staaten. Eine Auswertung der amtlichen Tabelle vom August 2026 kommt auf 81 Einträge, von denen 80 neuen Investoren offenstehen; eine andere Liste von 2026 nennt 80[15][24]. Abweichungen entstehen durch Länder mit beendeter oder auslaufender Berechtigung wie Bolivien, Ecuador und Iran[26].

Wichtige E-2-Vertragsstaaten sind unter anderem: Vereinigtes Königreich, Kanada, Mexiko, Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, Portugal, Niederlande, Irland, Schweiz, Japan, Südkorea, Taiwan, Australien, Neuseeland, Israel, Türkei, Ägypten, Jordanien, Pakistan, Philippinen, Thailand, Kolumbien, Argentinien, Chile, Panama, Paraguay, Costa Rica und Grenada[14][24].

Nicht auf der Liste: Indien, das chinesische Festland, Brasilien, Russland, Vietnam, Südafrika, Nigeria, die Dominikanische Republik, Peru und die meisten Golfstaaten außer Bahrain und Oman[17][24]. Griechenland und Brunei haben nur E-1-Verträge (Handel).

Wichtige Details zu einzelnen Vertragsstaaten

Ausgewählte E-2-Vertragsdaten und Statushinweise (Oktober 2026)
LandE-2 in Kraft seitHinweis
Grenada3. März 1989Einziger karibischer CBI-Staat mit E-2; 3-Jahres-Domizilregel für durch Investition erworbene Staatsangehörigkeit
Türkei18. Mai 1990Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf ab 400.000 US$; gleiche Domizilregel
Jordanien17. Dez. 2001CBI-Programm vorhanden; gleiche Domizilregel
Israel1. Mai 2019Neuere Ergänzung
Neuseeland10. Juni 2019Neuere Ergänzung
Portugal15. März 2024Jüngste Ergänzung, ermöglicht durch den AMIGOS Act
Ecuador11. Mai 1997Vertrag gekündigt; nur bis 18. Mai 2018 getätigte Investitionen bleiben berechtigt, und zwar bis 18. Mai 2028
Bolivien6. Juni 2001Vertrag gekündigt; Übergangsberechtigung endete am 10. Juni 2022
Republik Kongo13. Aug. 1994Vollständige US-Einreisesperre seit 1. Januar 2026 (Proclamation 10998)
Iran16. Juni 1957 (Vertrag gekündigt)Die USA kündigten den Treaty of Amity am 3. Oktober 2018; Iraner qualifizieren sich nicht mehr für E-1/E-2 (USCIS, Januar 2020)
Daten nach der Wiedergabe der amtlichen Vertragstabelle des US-Außenministeriums durch Mayo Law und Dinsmore[14][15]; das Datum für Jordanien stimmt mit unserer Seite zu Jordanien Staatsbürgerschaft durch Investition überein; Einreisesperren laut CBP[11]; Iran laut USCIS[26].

Kosten im Überblick

E-2-Kosten pro Fall im Oktober 2026, ohne die Unternehmensinvestition selbst
PostenBetragWer zahlt / Hinweise
UnternehmensinvestitionKein Minimum; meist 100.000–200.000 US$ und mehrBleibt als Ihr Unternehmen Ihr Vermögen
Visumantragsgebühr (MRV), DS-160315 US$Pro Antragsteller, also auch für Ehepartner und jedes Kind; Konsulatsweg[5]
Reziprozitätsgebühr (Ausstellungsgebühr)Für viele Staatsangehörigkeiten 0 US$; unterschiedlichJe Land im Reziprozitätsplan des US-Außenministeriums festgelegt[17]
Visa Integrity Fee250 US$ pro ausgestelltem Visum (gesetzlich beschlossen)Seit Juli 2025 Gesetz; 2026 uneinheitlich erhoben; nach regelkonformem Aufenthalt evtl. erstattbar[17][20]
Formular I-129 (Statuswechsel in den USA)1.015 US$; 510 US$ für kleine ArbeitgeberPapierantrag; online 965 US$. Nur bei Antrag bei USCIS statt beim Konsulat[6][25]
Asylum Program Fee600 US$; 300 US$ für kleine ArbeitgeberFällt bei jedem I-129 zusätzlich an[6]
Formular I-539 für Angehörige (Antrag in den USA)470 US$Papier (online 420 US$); ein Formular deckt Ehepartner und Kinder als Mitantragsteller ab[6][25]
Premium Processing (I-907)2.965 US$Optional; USCIS-Entscheidung binnen 15 Werktagen[7][8]
Einwanderungsanwalt3.500–15.000+ US$Einzelanwälte am unteren, große Kanzleien am oberen Ende[16]
Businessplan1.500–3.500 US$Spezieller E-2-Plan mit 5-Jahres-Prognose[16]
Firmengründung und Nachweise zur MittelherkunftEtwa 700–3.000 US$Gebühren des Bundesstaats, Registered Agent, Übersetzungen, Bankbestätigungen[16]
Verfahrenskosten insgesamtEtwa 6.000–15.000 US$Ohne Investition; höher mit Premium Processing oder komplexer Mittelherkunft[16]
Eine vierköpfige Familie, die im Ausland beantragt, zahlt 4 × 315 US$ = 1.260 US$ MRV-Gebühren, dazu 4 × 250 US$ = 1.000 US$, falls die Visa Integrity Fee erhoben wird. Jede Verlängerung kostet erneut Behördengebühren und den Großteil der Anwaltsarbeit.

Familie und Angehörige

Ehepartner und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren können den Investor in derselben E-2-Kategorie und für dieselbe Aufenthaltsdauer begleiten oder nachziehen[1][4]. Ihre Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle[4]. Im Ausland zahlt jeder die Visumgebühr von 315 US$. Innerhalb der USA kann die Familie den Status mit einem einzigen Formular I-539 wechseln (470 US$ auf Papier, 420 US$ online), auf dem Ehepartner und Kinder als Mitantragsteller stehen[5][6][25].

  • Ehepartner dürfen arbeiten. E-2-Ehepartner sind seit November 2021 kraft ihres Status zur Erwerbstätigkeit berechtigt. Seit dem 30. Januar 2022 stellen CBP und USCIS I-94-Einträge mit dem Vermerk E-2S aus, die als Nachweis nach List C für das Formular I-9 gelten. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht nötig[9].
  • Kinder dürfen lernen, aber nicht arbeiten. Sie besuchen als Angehörige öffentliche Schulen oder Universitäten.
  • Mit 21 fallen Kinder heraus (Aging-out). Das Kind braucht dann einen eigenen Status, meist F-1 (Studium), oder ein eigenes E-2 – ein ernstes Planungsthema für Familien, die lange bleiben.
  • Eltern zählen nicht als Angehörige.

Antrag Schritt für Schritt

Die meisten Investoren beantragen das Visum bei einem US-Konsulat im Ausland. Seit dem 6. September 2025 muss das grundsätzlich im Land der Staatsangehörigkeit oder des rechtmäßigen Wohnsitzes geschehen[19].

  1. 1

    Berechtigung prüfen

    Prüfen Sie, ob Ihre Staatsangehörigkeit auf der Vertragsliste steht und, falls Sie sie durch Investition erworben haben, ob Sie die 3-Jahres-Domizilregel erfüllen[2][10].

  2. 2

    Unternehmen wählen und strukturieren

    Gründen oder kaufen Sie ein Unternehmen, errichten Sie eine US-Gesellschaft (oft LLC oder Corporation) mit mindestens 50 % Anteil, eröffnen Sie ein Geschäftskonto und überweisen Sie die Mittel.

  3. 3

    Investition verbindlich einsetzen

    Mietvertrag unterschreiben, Ausstattung und Waren kaufen, Franchisegebühr zahlen oder Kaufpreis auf ein bei Visumerteilung freigegebenes Treuhandkonto legen. Jeden Dollar auf seine legale Herkunft zurückführen[4].

  4. 4

    Businessplan erstellen

    Erstellen Sie einen Plan mit 5-Jahres-Finanzprognose und Einstellungsplan, der zeigt, dass das Unternehmen nicht marginal sein wird.

  5. 5

    Antrag einreichen

    DS-160 für jedes Familienmitglied ausfüllen, 315 US$ zahlen und das E-2-Paket des Konsulats einreichen, meist rund um das Formular DS-160E[5]. Wer schon mit anderem Status in den USA ist, stellt stattdessen das Formular I-129 bei USCIS[1].

  6. 6

    Zum Interview erscheinen

    Seit dem 2. September 2025 müssen fast alle Antragsteller persönlich zum Interview erscheinen, auch bei Verlängerungen[18]. Gefragt wird nach Geschäftsmodell, Ihrer Rolle und Mittelherkunft.

  7. 7

    Einreisen und das Unternehmen führen

    CBP lässt Sie bei der Einreise für bis zu zwei Jahre zu. Das Visum selbst kann je nach Reziprozitätsbedingungen Ihrer Staatsangehörigkeit bis zu fünf Jahre gültig sein[1][17].

  8. 8

    Verlängern

    Verlängern in Zwei-Jahres-Schritten bei USCIS oder Wiedereinreise mit gültigem Visum. Nachzuweisen ist ein laufendes, nicht marginales Unternehmen mit Mitarbeitern[1].

Zeitplan: Bearbeitungszeiten von Anfang bis Ende

Typische E-2-Zeiträume nach Angaben von 2026 (für konsularische E-2-Fälle gibt es keine offizielle Bearbeitungsfrist)
PhaseTypische DauerHinweise
Unternehmen gründen oder kaufen, Mittel binden1–3 MonateSchneller bei Franchise oder Kauf mit Treuhandkonto
Businessplan und Antragspaket3–6 WochenLänger bei komplexem Nachweis der Mittelherkunft
KonsularverfahrenEtwa 2–6 MonateJe nach Konsulat sehr unterschiedlich; eine Kanzlei nennt 2–4 Monate, eine andere 3–6[17][22]
USCIS-Statuswechsel (I-129), regulärMehrere MonateKeine feste Frist[17]
USCIS-Statuswechsel, Premium15 WerktageFür 2.965 US$ [7][8]
Zulassungsdauer pro EinreiseBis zu 2 JahreUnbegrenzt verlängerbar[1]
Gültigkeit des Visums im Pass3 Monate bis 5 JahreNach Reziprozität; seit Juli 2025 für manche Staatsangehörigkeiten Visa mit verkürzter Gültigkeit[17]
Grenada-Route, gesamtMindestens etwa 4 JahreCBI-Verfahren, dann 3 Jahre Domizil, dann der E-2-Antrag[21]

E-2 Visum über Grenada: was seit 2022 gilt

Jahrelang nutzten Investoren aus Nicht-Vertragsstaaten wie Indien, China und Russland einen Zwei-Stufen-Plan: zunächst die Grenada Staatsbürgerschaft durch Investition erwerben, dann als Grenader ein E-2 beantragen. Grenada hat seit 1989 einen E-2-Vertrag und ist das einzige ostkaribische CBI-Land mit einem solchen Vertrag[15]. Am 23. Dezember 2022 änderte sich dieser Plan.

Die 3-Jahres-Domizilregel des AMIGOS Act

Section 5902 des Public Law 117-263 änderte INA 101(a)(15)(E). Wer „die betreffende Staatsangehörigkeit durch eine Finanzinvestition erworben“ und noch nie einen E-Status hatte, muss „zu irgendeinem Zeitpunkt vor dem Antrag für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 3 Jahren“ in diesem Land domiziliert gewesen sein[2][3]. Daraus folgen drei Punkte:

  • Domizil bedeutet einen echten Lebensmittelpunkt, nicht Besuche oder eine angemietete Wohnung. Die Konsulate prüfen im Einzelfall anhand von Wohnsitz, Steuererklärungen, Familienleben und geschäftlichen Bindungen; eine veröffentlichte Mindestzahl an Tagen gibt es nicht.
  • Die 3 Jahre können zu jedem Zeitpunkt vor dem Antrag liegen, müssen aber zusammenhängend sein.
  • Wer früher bereits einen E-Status erhalten hat, fällt nicht unter die Regel[3].

Die günstigste Grenada-Option ist eine Spende von 235.000 US$ an den National Transformation Fund – rund 244.000 US$ staatliche Kosten für einen Einzelantragsteller – oder 270.000 US$ in genehmigte Immobilien plus eine Gebühr von 50.000 US$. Die Bearbeitung dauert etwa 3–8 Monate. Diese Zahlen sind auf unserer Grenada-Seite geprüft. Mit drei Jahren echten Lebens auf Grenada dauert die Route etwa vier Jahre. Vor der Finanzierung des US-Unternehmens kostet sie mindestens die grenadischen Staatsgebühren, Beraterhonorare und drei Jahre Lebenshaltung auf Grenada[21].

Zudem: Das E-2 bleibt befristet – die Route kauft ein US-Geschäftsvisum, keine Green Card. Und Grenader müssen für B-1/B-2-Besuchervisa seit April 2026 unter Umständen eine Visumkaution stellen; für E-Visa gilt das nicht, zeigt aber die wachsende US-Skepsis gegenüber CBI-Pässen. Dieselbe Domizilregel gilt für die türkische Staatsbürgerschaft durch Immobilienkauf ab 400.000 US$, die Ägypten Staatsbürgerschaft durch Investition und das jordanische Programm[23].

Wer wirklich drei Jahre auf Grenada leben will, für den funktioniert der Plan weiterhin; wer nur schnell ein US-Visum wollte, nicht mehr. Karibische Programme vergleicht unser Überblick Karibik Staatsbürgerschaft durch Investition im Vergleich.

Steuerliche Aspekte für E-2-Investoren

Über die Steuerpflicht entscheiden Ihre Tage in den USA, nicht der E-2-Status. Nach dem Substantial Presence Test werden Sie US-steuerlich ansässig, wenn Sie im laufenden Jahr mindestens 31 Tage und über drei Jahre gerechnet 183 Tage anwesend sind; dabei zählen alle Tage des laufenden Jahres, ein Drittel der Tage des Vorjahres und ein Sechstel der Tage des vorletzten Jahres[12]. Wer als E-2-Investor wirklich in den USA lebt, erfüllt ihn meist im ersten vollen Jahr.

  • Welteinkommen. US-Steueransässige zahlen Bundeseinkommensteuer auf das Welteinkommen und müssen ausländische Bankkonten (FBAR) und ausländisches Finanzvermögen (FATCA, Formular 8938) melden. Eigene Auslandsgesellschaften können CFC- oder PFIC-Regeln auslösen – vor dem Umzug planen.
  • Steuern der Bundesstaaten. Je nach Sitz und Wohnort; Florida, Texas, Nevada und einige andere erheben keine Einkommensteuer auf Löhne.
  • Nachlasssteuer. Nicht in den USA domizilierte Ausländer zahlen nur auf US-Vermögen; Erklärungspflicht ab 60.000 US$[13]. Ob ein langjährig ansässiger E-2-Inhaber domiziliert ist, hängt von Tatsachen und Absicht ab; lassen Sie sich beraten, gerade bei wertvollem Unternehmen.
  • Unternehmenssteuern. Die US-Gesellschaft zahlt Bundeskörperschaftsteuer (die LLC ist ggf. transparent), Steuern des Bundesstaats und Lohnsteuer.

Vom E-2 zum Daueraufenthalt

Das E-2 bietet keinen direkten Weg zur Green Card, und Jahre im E-2-Status zählen nicht für eine spätere Einbürgerung. Sie können bleiben, solange Sie verlängern; doch der Status endet mit Verkauf oder Scheitern des Unternehmens, und Kinder müssen mit 21 ausreisen oder den Status wechseln[1].

Viele E-2-Inhaber wechseln später über einen gesonderten Antrag in den Daueraufenthalt:

  • EB-5-Investorenprogramm: 800.000 US$ in einem Fördergebiet (TEA) oder Infrastrukturprojekt, sonst 1.050.000 US$, mit höheren Beträgen für Anträge ab dem 1. Januar 2027. Ein E-2-Unternehmen lässt sich manchmal zu einem direkten EB-5-Projekt ausbauen, wenn es 10 Vollzeitstellen schafft.
  • Gold Card: eine Schenkung von 1 Mio. US$ plus 15.000 US$ Gebühr pro Person, ohne Erfahrungswerte und mit anhängigen Klagen.
  • EB-1C oder EB-2 NIW: für Führungskräfte multinationaler Konzerne oder Gründer, deren Arbeit im nationalen Interesse liegt[22].
  • Familiennachzug: über einen Ehepartner oder ein volljähriges Kind mit US-Staatsbürgerschaft.

Das E-2 verlangt Ausreiseabsicht, ein Einwanderungsantrag schadet einer Verlängerung aber nicht automatisch; klären Sie den Zeitpunkt mit einem Anwalt. Ab der Green Card läuft die Fünf-Jahres-Frist bis zur Einbürgerung, die unser Ratgeber USA Staatsbürgerschaft beantragen erklärt. Deutsche verlieren bei einer späteren US-Einbürgerung ihre Staatsangehörigkeit nicht mehr, weil § 25 StAG seit dem 27. Juni 2024 weggefallen ist[27]; Österreicher verlieren sie dagegen grundsätzlich nach § 27 StbG, sofern ihnen nicht vorher die Beibehaltung bewilligt wurde[28].

E-2 vs. EB-5 vs. Gold Card

Die drei US-Investorenwege im Vergleich (Oktober 2026)
MerkmalE-2 Treaty InvestorEB-5Gold Card
MindestaufwandKein festes Minimum (meist ab 100.000 US$)800.000 US$ TEA / 1.050.000 US$1 Mio. US$ Schenkung + 15.000 US$ Gebühr pro Person
StatusBefristet, alle 2 Jahre verlängerbarBedingte Green Card, danach 10-Jahres-KarteGreen Card (EB-1/EB-2)
StaatsangehörigkeitNur VertragsstaatenOffen für alle (Rückstaus je Land)Offen für alle
Aktive Rolle nötigJa, aufbauen und leitenNein (Regionalzentrum) / ja (Direktinvestition)Nein
Geld zurück?Es ist Ihr UnternehmenMöglicherweise, beim ProjektausstiegNein, es ist eine Schenkung
Ehepartner darf arbeitenJa (E-2S)Ja, als DaueraufenthaltsberechtigteJa, als Daueraufenthaltsberechtigte
EB-5- und Gold-Card-Zahlen wie auf unseren EB-5- und Gold-Card-Seiten geprüft (2. Oktober 2026).

Vor- und Nachteile

Vorteile

  • Keine gesetzliche Mindestsumme; mit einem gut geplanten kleinen Unternehmen ab etwa 100.000 US$ realisierbar
  • Die Investition bleibt Ihr Unternehmen, keine Spende oder Gebühr
  • Unbegrenzt verlängerbar, solange das Unternehmen läuft
  • Ehepartner kraft Status zur Arbeit berechtigt (E-2S-I-94)
  • Kinder können als Angehörige US-Schulen besuchen
  • Kein Kontingent, keine Lotterie und keine Pflichtquote an Arbeitsplätzen
  • Konsularentscheidungen binnen Monaten, beim Statuswechsel mit Premium Processing in 15 Werktagen

Nachteile

  • Nur für Staatsangehörige von rund 80 Vertragsstaaten; Indien, China, Brasilien und Russland ausgeschlossen
  • Keine direkte Green Card; E-2-Jahre zählen nicht für die Einbürgerung
  • Der Status hängt an einem Unternehmen: Scheitert es oder wird es verkauft, endet der Status
  • Kinder verlieren mit 21 den Angehörigenstatus
  • Mittel müssen vor der Genehmigung gebunden sein; bei Ablehnung bleibt womöglich ein US-Unternehmen, das Sie nicht führen dürfen
  • Durch Investition erworbene Pässe (Grenada, Türkei) brauchen 3 Jahre vorheriges Domizil
  • Seit September 2025 persönliche Interviews im Heimatland und strengere Prüfung

Für wen sich das E-2 eignet – und wer anderswo suchen sollte

Geeignet ist es für Vertragsstaatsangehörige, etwa aus der EU, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Mexiko, Japan oder der Türkei, die in den USA ein Unternehmen aktiv führen wollen und etwa 100.000–500.000 US$ mitbringen. Es passt auch zu Familien, in denen der Ehepartner arbeiten will, und zu Investoren, die ein eigenes Unternehmen einer passiven Green Card vorziehen.

Suchen Sie anderswo, wenn Sie eine passive Anlage, einen garantierten Weg zum Daueraufenthalt oder langfristige Sicherheit für Kinder kurz vor dem 21. Geburtstag wollen. Dann ist der EB-5-Weg zur Green Card die gesetzliche Alternative. Das gilt auch für Nicht-Vertragsstaatsangehörige ohne drei Jahre für ein Domizil auf Grenada oder in der Türkei. Wer vor allem eine günstige zweite Basis sucht, ist mit lateinamerikanischen Aufenthaltsprogrammen womöglich besser bedient.

Alternativen im Vergleich

Für Vergleiche nach Budget siehe unsere Übersicht zum günstigsten Golden Visa und die Erklärung Staatsbürgerschaft durch Investition vs Golden Visa. Alle Aufenthaltsprogramme sammelt unser Golden-Visa-Überblick.

Häufige Fragen zum E-2

Welche E-2 Visum Voraussetzungen gelten kurz gefasst?

Sie brauchen die Staatsangehörigkeit eines Vertragsstaats, mindestens 50 % Eigentum oder operative Kontrolle an einem echten, aktiven US-Unternehmen und eine substanzielle, risikobehaftete Eigeninvestition, die ausgegeben oder unwiderruflich gebunden ist. Das Unternehmen darf nicht marginal sein: Es muss innerhalb von etwa fünf Jahren mehr als ein minimales Auskommen für Ihre Familie sichern können, meist belegt durch die Einstellung von US-Arbeitskräften. Sie müssen die legale Herkunft der Mittel nachweisen und beabsichtigen, bei Ende des Status auszureisen[1][4]. Stammt Ihre Staatsangehörigkeit aus einem Investitionsprogramm, brauchen Sie zudem drei Jahre ununterbrochenes vorheriges Domizil in diesem Land[2].

Wie hoch ist die E-2 Visum Mindestinvestition 2026?

Eine gesetzliche Mindestsumme gibt es nicht. Es gilt ein Verhältnismäßigkeitstest: Die Investition muss gemessen an den Gesamtkosten des Unternehmens substanziell sein, und ein günstigeres Unternehmen muss vollständiger finanziert werden[4]. In der Praxis betreffen die meisten Genehmigungen vollständig finanzierte Unternehmen mit etwa 100.000–200.000 US$. Beratungsfirmen werden mitunter ab rund 80.000 US$ genehmigt, Restaurants und Franchises brauchen meist 150.000–500.000 US$[16][17]. Niedrigere Beträge sind möglich, brauchen aber starke Nachweise, dass das Unternehmen echt ist und über Ihren Unterhalt hinaus wächst.

Welche Länder zählen zu den E-2 Visum Vertragsstaaten?

Rund 80 Länder stehen 2026 neuen Antragstellern offen, darunter Vereinigtes Königreich, Kanada, Mexiko, die meisten EU-Staaten, Schweiz, Japan, Südkorea, Taiwan, Australien, Neuseeland, Israel, die Türkei, Ägypten, Jordanien, Kolumbien, Argentinien, Panama und Grenada. Portugal ist seit dem 15. März 2024 der jüngste Vertragsstaat[14][15]. Indien, das chinesische Festland, Brasilien, Russland und Vietnam sind keine Vertragsstaaten. Ecuador gilt nur noch für Investitionen vor Mai 2018, Boliviens Übergangsfrist endete 2022. Prüfen Sie vorab die amtliche Liste des US-Außenministeriums[10].

Bekomme ich das E-2 Visum über Grenada noch?

Ja, aber nicht schnell. Seit dem 23. Dezember 2022 muss jeder, der die grenadische Staatsangehörigkeit durch Investition erworben und noch nie einen E-Status hatte, vor dem Antrag mindestens drei Jahre ununterbrochen auf Grenada domiziliert gewesen sein[2][3]. Grenada muss wirklich Ihr Lebensmittelpunkt sein. Inklusive Einbürgerungsverfahren dauert die Route etwa vier Jahre und kostet für einen Einzelantragsteller mindestens rund 244.000 US$ an grenadischen Staatsgebühren – noch vor der Investition in das US-Unternehmen. Sie eignet sich für Menschen, die auf Grenada leben wollen, nicht für die Suche nach einem schnellen US-Visum[21].

Führt das E-2 zur Green Card?

Nein. Das E-2 ist ein Nichteinwanderungsvisum ohne eingebauten Weg zum Daueraufenthalt, und die Zeit im E-2-Status zählt nicht für die Einbürgerung[1]. Für einen dauerhaften Verbleib brauchen Sie einen gesonderten Weg, etwa EB-5 (ab 800.000 US$), die Gold Card, einen EB-1C- oder EB-2-Antrag im nationalen Interesse oder Familiennachzug. Manche Investoren bauen ihr E-2-Unternehmen zu einem direkten EB-5-Projekt mit 10 Vollzeitstellen aus. Lassen Sie sich vorher beraten, denn das E-2 setzt Ausreiseabsicht voraus.

Wie lange darf ich mit dem E-2 in den USA bleiben?

Jede Einreise gilt für bis zu zwei Jahre, und Sie können in Zwei-Jahres-Schritten ohne Begrenzung der Anzahl verlängern, solange das Unternehmen läuft und die Voraussetzungen erfüllt[1]. Das Visum im Pass kann je nach Reziprozitätsbedingungen Ihrer Staatsangehörigkeit zwischen drei Monaten und fünf Jahren gültig sein[17]. Das Visum regelt nur die Einreise; die erlaubte Aufenthaltsdauer steht im I-94-Eintrag.

Dürfen Ehepartner und Kinder mitkommen und arbeiten?

Ihr Ehepartner und Ihre unverheirateten Kinder unter 21 erhalten den E-2-Angehörigenstatus, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit[4]. Ehepartner dürfen seit November 2021 kraft Status arbeiten; ihr I-94 mit dem Vermerk E-2S dient Arbeitgebern als Nachweis, eine gesonderte Genehmigung ist nicht nötig[9]. Kinder dürfen lernen, aber nicht arbeiten. Mit 21 verlieren sie den Angehörigenstatus und brauchen ein eigenes Visum, meist das F-1-Studentenvisum.

Was kostet das gesamte E-2-Verfahren ohne die Investition?

Rechnen Sie mit insgesamt etwa 6.000–15.000 US$. Das umfasst 315 US$ Visumgebühr pro Familienmitglied, ggf. eine Reziprozitätsgebühr, Anwaltshonorare von etwa 3.500–15.000 US$, ein Businessplan für 1.500–3.500 US$ und die Kosten der Firmengründung[5][16]. Ein Statuswechsel innerhalb der USA kostet zusätzlich 1.015 US$ für das Formular I-129 plus 600 US$ Asylum Program Fee (die Hälfte für kleine Arbeitgeber), 470 US$ für ein Formular I-539 für alle Angehörigen (online 420 US$) und optional 2.965 US$ für Premium Processing[6][7][25]. Eine Visa Integrity Fee von 250 US$ ist gesetzlich beschlossen, wurde 2026 von den Konsulaten aber nicht einheitlich erhoben[20].

  • Costa RicaOffen; Mindestinvestition seit 14.07.2026 umstritten (150.000 US$ oder 200.000 US$)
    Golden Visa Costa Rica

    Mindestinvestition: 150.000 US$ (Art. 8 Gesetz 9996); einige Berater nennen 200.000 US$ für Anträge nach dem 14.07.2026

  • MexikoOffen: Aufenthalt auf Solvenzbasis (kein eigenes Investorenprogramm)
    Mexiko Aufenthaltsgenehmigung durch Investition

    Mindestinvestition: 1.344.373 MXN (~73.500 US$) Guthaben über 12 Monate; ~294.000 US$ Unternehmensbeteiligung; ~588.000 US$ Immobilie

  • ParaguayGeöffnet: Investor Pass seit 17. April 2026
    Golden Visa Paraguay

    Mindestinvestition: 70.000 US$ produktiv (5 Arbeitsplätze) / 150.000 US$ Tourismus / 200.000 US$ Immobilien oder Wertpapiere

  • Vereinigte StaatenGeöffnet, aber nur 1 Genehmigung öffentlich bestätigt; Klage anhängig
    Gold Card Visum 1 Million Dollar

    Mindestinvestition: 1 Mio. $ Schenkung + 15.000 $ Gebühr pro Person (2 Mio. $ bei Firmensponsoring)

  • Vereinigte StaatenOffen (Regionalzentren bis 30. September 2027 autorisiert)
    Golden Visa USA

    Mindestinvestition: 800.000 US$ (TEA) / 1.050.000 US$ regulär (Inflationsanpassung für Anträge ab 1. Januar 2027)

  • PanamaOffen: neue Regeln seit 16. September 2026
    Panama Daueraufenthalt durch Investition

    Mindestinvestition: 300.000 US$ (Neubau aus Erstverkauf); 500.000 US$ für Bestandsimmobilien, Wertpapiere oder Einlage bei einer Staatsbank

Quellen

  1. 1.E-2 Treaty Investors – US Citizenship and Immigration ServicesOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  2. 2.8 U.S. Code § 1101(a)(15)(E), as amended by Pub. L. 117-263, § 5902 – Legal Information Institute, Cornell Law School (US Code text)Offizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  3. 3.Public Law 117-263 (James M. Inhofe NDAA for FY2023), § 5902 – Eligibility of Portuguese traders and investors for E-1 and E-2 nonimmigrant visas (AMIGOS Act) – US Government Publishing OfficeOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  4. 4.22 CFR § 41.51 – Treaty trader, treaty investor, or treaty alien in a specialty occupation – Legal Information Institute, Cornell Law School (CFR text)Offizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  5. 5.22 CFR § 22.1 – Schedule of fees for consular services (item 21(c): E category visa) – Legal Information Institute, Cornell Law School (CFR text)Offizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  6. 6.8 CFR § 106.2 – USCIS fees (Form I-129, Asylum Program Fee, Form I-539) – Legal Information Institute, Cornell Law School (CFR text)Offizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  7. 7.8 CFR § 106.4 – Premium processing service – Legal Information Institute, Cornell Law School (CFR text)Offizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  8. 8.How Do I Request Premium Processing? – US Citizenship and Immigration ServicesOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  9. 9.USCIS Policy Manual, Vol. 10, Part B, Ch. 2 – Employment Authorization for Certain H-4, E, and L Nonimmigrant Dependent Spouses – US Citizenship and Immigration ServicesOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  10. 10.Treaty Countries (E-1 and E-2 treaty list) – US Department of State, Bureau of Consular AffairsOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  11. 11.Presidential Proclamation 10998: Restricting and Limiting the Entry of Foreign Nationals (Carrier Liaison Program bulletin, 29 Dec 2025) – US Customs and Border ProtectionOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  12. 12.Substantial Presence Test – Internal Revenue ServiceOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  13. 13.Some Nonresidents with U.S. Assets Must File Estate Tax Returns – Internal Revenue ServiceOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  14. 14.List of Treaty Countries for E-1 and E-2 Visas – Dinsmore & Shohl LLP (4. Oktober 2026)
  15. 15.E-2 Visa Countries: Full Treaty List for 2026 (updated 13 Aug 2026) – Mayo Law (4. Oktober 2026)
  16. 16.E-2 Visa Cost 2026: Full Breakdown, Fees to Investment – Mayo Law (4. Oktober 2026)
  17. 17.E-2 Visa Investment Amount 2026: How to Qualify – Lehigh Valley Immigration Law (4. Oktober 2026)
  18. 18.United States: Starting September 2, State Department Eliminates Nonimmigrant Visa Interview Waivers for Most – Fragomen (4. Oktober 2026)
  19. 19.US Department of State Ends Third Country Nonimmigrant Stamping: Visa Applicants Must Interview in Country of Nationality or Residence Effective September 6, 2025 – Capitol Immigration Law Group (4. Oktober 2026)
  20. 20.New U.S. Visa Integrity Fee Explained – Manifest Law (4. Oktober 2026)
  21. 21.Grenada E-2 Visa: 2026 2-Stage Route to a US Business and Residency (updated 29 Sep 2026) – Global Citizen Solutions (4. Oktober 2026)
  22. 22.E-2 Visa 2026: Requirements, Fees, Processing Times and Investment Guide – Global Citizen Solutions (4. Oktober 2026)
  23. 23.E2 Visas After Citizenship by Investment (AMIGOS Act domicile rule) – Frear Law PLLC (4. Oktober 2026)
  24. 24.E-2 Visa Treaty Countries 2026 List (updated 1 Jun 2026) – Manifest Law (4. Oktober 2026)
  25. 25.Form G-1055 Fee Schedule (edition 10/01/26) – US Citizenship and Immigration ServicesOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  26. 26.Treaty Termination Ends Certain Visa Eligibility for Iranian Nationals – US Citizenship and Immigration ServicesOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  27. 27.Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG): § 25 weggefallen, Mehrstaatigkeit seit 27. Juni 2024 zugelassen – Bundesministerium der Justiz (gesetze-im-internet.de)Offizielle Quelle (4. Oktober 2026)
  28. 28.Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 (StbG), § 27 (Verlust durch Erwerb einer fremden Staatsangehörigkeit) – Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), ÖsterreichOffizielle Quelle (4. Oktober 2026)

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